Die Hälfte aller Asylklagen, die vor Gericht landen, werden zugunsten der Kläger entschieden. Die „SZ“ zitiert aus der Asylstatistik.
Berlin.
Die Zahl kursiert schon länger, nun zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ aus einer Antwort der Bundesregierung zur Asylstatistik 2017: Fast jeder zweite abgelehnte Asylbewerber obsiegt vor Gericht gegen die Entscheidung des Bundesflüchtlingsamts (BAMF).
Im vergangenen Jahr sei in durchschnittlich gut 40 Prozent der Fälle, in denen Verwaltungsgerichte inhaltlich und nicht nur formal über Asylklagen entschieden hätten, der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zugunsten der Flüchtlinge korrigiert worden, heißt es in dem Bericht.
Syrer und Afghanen besonders häufig erfolgreich
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Verwaltungsgerichte Alarm geschlagen, weil sie mit der hohen Anzahl der Asylklagen nicht mehr nachkämen.
Bei Syrern und Afghanen, zwei Hauptgruppen, seien es sogar jeweils mehr als 60 Prozent gewesen. Die Zeitung beruft sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion.
146.000 Verfahren im Jahr 2017
Die Verwaltungsgerichte erster Instanz entschieden demnach vergangenes Jahr in 146.000 Verfahren, fast die Hälfte davon aber ausformalen Gründen, etwa weil die Klagen zurückgezogen wurden oder Kläger und BAMF sich einigten.
Die andere Hälfte wurde inhaltlich entschieden. Die Zahl der Fälle, die in die zweite Instanz ging, war mit rund 1400 verschwindend gering. In fast allen Berufungsverfahren obsiegte das Bundesamt. (dpa)