Belgiens Parlament erlaubt Sterbehilfe für todkranke Kinder
So weit geht kein anderes Land der Welt: In Belgien können demnächst auch Kinder Sterbehilfe bekommen, wenn sie todkrank sind. Das Parlament des Landes billigte am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz mit deutlicher Mehrheit.
Brüssel.
Als erstes Land der Welt erlaubt Belgien Sterbehilfe für unheilbar kranke Kinder ohne Altersbeschränkung. Das Parlament stimmte am Donnerstag für eine entsprechende Gesetzesvorlage, die über das in den Niederlanden praktizierte Modell mit einem Mindestalter von zwölf Jahren hinausgeht.
Trotz des Widerstands religiöser Gruppen befürwortet eine Mehrheit der Bevölkerung das Gesetz. Seit 2002 wird in Belgien bereits Sterbehilfe für Erwachsene praktiziert. Das Gesetz tritt formal erst nach der Unterzeichnung durch König Philippe in Kraft.
„Hier geht es nicht um tödliche Injektionen für Kinder, sondern um unheilbar kranke Kinder, deren Tod unmittelbar bevorsteht und die großes Leid ertragen müssen“, erklärte vor der Parlamentsabstimmung die Abgeordnete Carina Van Cauter von den Liberaldemokraten, die die Ausweitung der Sterbehilfe befürworten. „Das Gesetz beinhaltet viele Kontrollen, um Missbrauch zu verhindern.“
Vorsichtsmaßnahmen sollen Missbrauch verhindern
Dem Gesetz zufolge müssen Kinder, die ihr Leben beenden wollen, unheilbar krank sein. Zudem müssen Psychologen prüfen, ob die Kinder die Bedeutung ihres Entschlusses wirklich verstehen. Zusätzlich müssen die betroffenen Eltern der Entscheidung zustimmen.
Diese Vorsichtsmaßnahmen sollen Befürwortern zufolge garantieren, dass das Gesetz weder bei ganz jungen Patienten zur Anwendung kommt noch bei Teenagern, die nicht reif genug für eine Entscheidung sind. Die Anhänger gehen deshalb davon aus, dass die Behörden nur in wenigen Einzelfällen die Sterbehilfe bei Kindern genehmigen. In den Niederlanden wurde sie seit ihrer Einführung 2002 lediglich in fünf Fällen gewährt.
Gegner argumentieren, die Vorschriften seien willkürlich und das Gesetz werde letztendlich zu einer „Banalisierung“ der Sterbehilfe führen. Die Katholische Kirche etwa stellt infrage, warum der Staat Minderjährigen eine so schwerwiegende Verantwortung einräumt – obwohl diese zur Erlangung vieler anderer Rechte ihren 18. Geburtstag abwarten müssen.
Die Krankenschwester Sonja Develter, die seit 1992 rund 200 Kinder bis zu deren Tod pflegte, ist ebenfalls eine strikte Gegnerin: „Ich habe noch nie ein Kind erlebt, dass um die Beendigung seines Lebens bittet.“ Stattdessen äußerten den Wunsch nach Sterbehilfe oft Eltern, die der lange Überlebenskampf ihrer Kinder emotional völlig erschöpft habe. (rtr)