Düsseldorf/Berlin.
Der Bundesrat will wissen, ob die Kernkraftwerksbetreiber die Kosten für den Atomausstieg auch tatsächlich bezahlen können. Die Bundesregierung soll nun prüfen, ob die Höhe ihrer Rückstellungen genügt, und ob die Konzerne für ihre Tochterunternehmen haften.
Nach langem Zögern stimmte NRW dem Antrag in der Länderkammer zu, weil sich daraus aktuell keine Belastungen für die Konzerne ergeben. Im Gegenzug setzten SPD und Grüne aus NRW eine Ausnahmeregel für öffentlich finanzierte Reaktoren durch – in eigener Sache, betrifft es den Versuchsmeiler in Hamm-Uentrop.
„Ziemlich rumpeliger Weg“
Wochenlang hatten die Länder gerungen. Ein „ziemlich rumpeliger Weg“ lag hinter ihnen, als der Antrag abgestimmt wurde, sagte Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne). Sein Land war einer der Initiatoren. Mitte September war der Antrag auf Drängen von NRW, wo mit RWE und Eon die großen Energie-Konzerne beheimatet sind, noch vertagt worden.
An zwei Stellen hat NRW nun Korrekturen durchgesetzt. Ursprünglich sollten die Konzerne nachweisen, dass sie auch „langfristig anfallende Kosten“ decken können. Zudem wurden rechtsverbindliche Regelungen zur Übertragung der Rückstellungen gefordert. Im Kompromissantrag heißt es dazu jetzt nur: Der Bundesrat bittet die Regierung, „geeignete Instrumente“ zur Sicherstellung der Verpflichtung der Konzerne „zu untersuchen“. Die Verständigung gelang erst am Vorabend der Bundesratssitzung.
Der Kompromiss, den Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) einfädelte, hat in NRW friedensstiftende Wirkung. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) begrüßte gegenüber dieser Zeitung die Verständigung. Sie stehe „in einer Reihe mit den größeren Entscheidungen zum Atomausstieg, die in der Vergangenheit über alle Länder- und Parteigrenzen hinweg getroffen wurden“.
Grünen-Chefin Mona Neubaur würdigte das Signal, „dass die Kosten für den Atomausstieg nicht einfach der Gesellschaft aufgebürdet werden können“.