Die Attentate der vergangenen Zeit wühlen das Land auf. Die ganze Republik fragt sich: Wie umgehen mit den Straftätern, die zumeist aus anderen Staaten nach Deutschland kamen? Gar nicht erst reinlassen, sagen die einen. Das geht nach dem EU-Recht nicht, entgegnen die anderen. Nun findet der ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Hans-Jürgen Papier deutliche Worte.
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Der Jurist plädiert in der Bild-Zeitung ebenfalls für Zurückweisungen, die er nach Paragraf 18 Asylgesetz „nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten“ hält. Denn so Papier: „Wir sind von EU-Staaten und der Schweiz umgeben – das sind ausnahmslos sichere Drittstaaten. Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort ‚Asyl’ ausspricht, halte ich für nicht zulässig.“
Papier: „Das widerspricht dem Sinn des Asylrechts“
Zwar könne von dieser Regel aus humanitären Grüne eine Ausnahme gemacht werden. Doch dies sei mittlerweile „zur Regel“ geworden. „Das widerspricht dem Sinn des Asylrechts.“
Die Grünen halten dagegen. Sie verweisen auf das EU-Recht, dass es Deutschland nicht erlaube, an den Grenzen zurückzuweisen. Darauf Papier: „Ein souveräner Staat kann nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren. Der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands ist unantastbar und unverzichtbar. Er steht über europäischem Recht.“
„Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“
Damit stimmt der Professor dem CDU-Vorsitzenden Merz zu, der angekündigt hat in der Asyl-Krise eine nationale Notlage ausrufen zu wollen. Dann müsste sich Deutschland nicht mehr an das geltende EU-Recht halten. Laut Papier liegen die Voraussetzungen dafür vor: „Die jetzige Praxis führt zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.“
Papier fordert auch die Abschaffung dieses Schutzes in seiner jetzigen Form: „Deutschland kann aus humanitären Gründen zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz gewähren. Aber aus dieser Ermessensentscheidung ist über europäisches Recht ein allgemeiner, individueller Anspruch geworden. Das ist auf Dauer nicht hinnehmbar. Hier bedarf es insoweit einer Änderung des europäischen Rechts.“