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AOK, Barmer, DAK, Techniker: Für Versicherte bahnt sich große Verbesserung an – noch in diesem Winter!

Gesundheitsminister Karl Lauterbach macht nun eine große Ankündigung für gesetztlich Versicherte bei AOK, Barmer, DAK, Techniker und Co.

Eine große Änderung für gesetztlich Versicherte bei AOK, Barmer, DAK und Techniker.
u00a9 IMAGO/Metodi Popow

Krankenkasse wechseln: Hier sparst du am meisten ein

2023 soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen. Bei diesen Krankenkassen können Versicherte bei einem Wechsel am meisten sparen.

Gute Nachrichten für alle Eltern, die versichert sind bei AOK, Barmer, DAK, Techniker oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse. Und auch vielen Ärzten dürfte das Reformvorhaben recht gut passen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach kündigt nun eine Verbesserung an.

Es geht um das Kinderkrankengeld, das die gesetzlichen Krankenversicherungen auszahlen, wenn das eigene Kind mitversichert ist. Es gilt für Kinder unter 12 Jahre und man kriegt in der Regel 90 Prozent des Nettolohns, wenn man daheim bleiben muss, um sich um den erkrankten Nachwuchs zu kümmern.

Lauterbach will Reform „noch in dieser Winter-Erkältungssaison“

„Wir setzen durch, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen“, verspricht Lauterbach nun in der „Bild am Sonntag“. Dies sei schließlich eine „unsinnige Bürokratie“ und Belastung für Mütter und Väter.

„Wir können den Eltern da vertrauen. Erst ab dem vierten Krankheitstag wird der Arztbesuch notwendig“

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

Lauterbach will Tempo machen – sehr zur Freude aller, die bei AOK, Barmer, DAK, Techniker Krankenkasse und Co. versichert sind. Die Reform solle „am besten noch in dieser Winter-Erklärungssaison“ greifen.

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AOK, Barmer, Techniker, DAK: Das sagen Ärzte zur Reform des Kinderkrankengeldes

Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, reagiert gegenüber der Funke Mediengruppe nicht voll zufrieden. Grundsätzlich sollten die Ärztinnen und Ärzte von solchen Attestierungspflichten ganz befreit werden, da die jeweilige Begründung der Eltern für die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage für die Ärzte „oftmals schlichtweg nicht überprüfbar“ sei, so Fischbach.


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Zu einer weiteren Veränderung für Eltern kam es bereits in der vergangenen Woche. Der Bundestag hatte beschlossen, dass Beschäftigte künftig 15 Tage pro Jahr zu Hause bleiben können, wenn ihr Kind erkrankt ist. Während der Corona-Pandemie waren es 30 Tage, doch dieser doppelt so hohe Anspruch läuft Ende 2023 aus. Vor der Pandemie gab es pro Jahr lediglich zehn Kinderkrankentage für jeden Elternteil. Unterm Strich ist das also auch ein Fortschritt.