Veröffentlicht inVermischtes

Verkehr: Diese Fahrzeuge sind ab sofort verboten – Bußgeld droht

Ab dem 01. November ändert sich einiges für viele Fahrzeughalter. Welche Fahrzeuge im Verkehr ab sofort verboten sind, erfährst du hier.

Bußgeld für Verkehrs-Teilnehmer
© IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Auto-Kennzeichen: Tust du das, zahlst du 65 Euro Strafe

Mit welchen Strafen du bei Auto-Kennzeichen rechnen musst, erfährst du im Video.

Im Verkehr und auf den Straßen ändert sich ab dem 01. November nun einiges. Der ADAC spricht Warnungen aus – diese Fahrzeuge sind nämlich ab sofort tabu im Straßenverkehr. Dem, der die Regeln missachtet, droht ein fettes Bußgeld.

Ab Anfang November dürfen Fahrzeuge mit bestimmten Kennzeichen nicht mehr auf den öffentlichen Straßen unterwegs sein. Die Regel gilt nicht nur für den Verkehr, sondern auch für öffentliche Parkplätze – wer sie nicht befolgt, muss mit unschönen Maßnahmen rechnen. Bußgelder oder sogar ein Verlust des Versicherungsschutzes kann die Folge einer Missachtung der Regel sein. Der ADAC spricht eine Warnung aus.

Verkehr: diese Fahrzeuge sind bald verboten

Die Rede ist von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen. Diese müssen ab dem Zeitpunkt, ab dem ihr Nutzungszeitraum abgelaufen ist, auf Privatgrund stehen. Denn der Versicherungsschutz endet außerhalb dieses festgelegten Nutzungszeitraums, wie „t-online“ berichtet. Viele der Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind für den Zeitraum April bis Oktober zugelassen – doch dieser endet nun bald und die Fahrzeuge müssen aus dem öffentlichen Verkehr genommen werden.


Gratis Probefahrt in SUV: Erlebe Luxus, Komfort und Fahrspaß hautnah!
Einen SUV mit Dachhimmel, elektronischer Heckklappe und 160 PS kostenlos Probe fahren: HIER verraten wir, wie du an die Gratis-Probefahrt des Kia Sportage GT-Line kommst🛒.


Klassische Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind beispielsweise Motorräder, Cabrios, Wohnwagen oder auch Wohnmobile. Halter sparen sich so die jährliche An- sowie Abmeldung der Vehikel und auch die Kosten sinken. Denn die Kfz-Steuer und die Versicherung werden nicht Ganzjährlich, sondern lediglich für den Nutzungszeitraum berechnet. Diesen können sich die Fahrzeughalter selbst aussuchen, er muss nur zwischen zwei und elf Monaten pro Jahr liegen.

Fahrzeughaltern drohen Bußgeldstrafen

Nach Ablauf der Nutzungszeit läuft auch die Versicherung für Schäden im öffentlichen Verkehr – auf Straßen oder Parkplätzen ab. So müssen Halter mit Saisonkennzeichen ihre Fahrzeuge auf Privatgrund stellen. Bei Verstoß drohen Bußgelder von rund 50 Euro.


Weitere interessante Nachrichten:


Sobald das Saisonkennzeichen – und damit auch die Versicherung im öffentlichen Verkehr – abgelaufen ist, tritt die Ruheversicherung für die Fahrzeuge in Kraft. So werden sie bei Schäden auf Privatgrund, wie beispielsweise Feuer oder Diebstahl, geschützt. Viele Fahrzeughalter nutzen die Option des saisonalen Kennzeichens, um an Kosten für Steuer und Versicherung zu sparen.

Die mit dem Einkaufswagen 🛒 gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Die Produkte werden nach dem besten Wissen unserer Autoren recherchiert und teilweise auch aus persönlicher Erfahrung empfohlen. Wenn Du auf so einen Affiliate-Link klickst und darüber etwas kaufst, erhält unsere Redaktion eine kleine Provision von dem betreffenden Online-Shop. Für Dich als Nutzer verändert sich der Preis nicht, es entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Einnahmen tragen dazu bei, Dir hochwertigen, unterhaltenden Journalismus kostenlos anbieten zu können.