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Deutsche Botschaft warnt Türkei-Urlauber – wer DAS vor Abreise vergisst, zahlt im Notfall drauf

Wer demnächst in den Urlaub in die Türkei fährt, sollte Obacht geben! Wer vergisst sich HIER zu registrieren, zahlt im Ernstfall viel Geld.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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Sommer, Sonne, Strand – was soll da schon schiefgehen? So einiges! Schon ein kleiner Zwischenfall im Urlaub kann tatsächlich schnell teuer werden. Das gilt auch für gefragte Urlaubsländer wie die Türkei.

Es gibt allerdings einen ziemlich cleveren Trick, mit dem du in der Türkei bares Geld sparst, wenn’s ernst wird. Und genau den hat nun die Deutsche Botschaft in Ankara offenbart.

Unfall im Urlaub in der Türkei – das sichert dich finanziell ab

Ob Magen-Durcheinander nach dem Buffet, Sonnenstich am Strand oder ein Ausrutscher am Pool – im Türkei-Urlaub kann es schnell mal zu einem medizinischen Notfall kommen. Gut zu wissen: Mit dem richtigen Papierkram bist du auch fern von Zuhause abgesichert. Alles, was du brauchst, ist eine sogenannte Anspruchsbescheinigung von deiner deutschen Krankenkasse.

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Die solltest du dir am besten schon vor der Abreise besorgen, betont jetzt die Deutsche Botschaft Ankaras auf ihrem offiziellen Facebook-Account. Vor Ort in der Türkei gehst du dann mit diesem Nachweis zu einer SGK-Zweigstelle (das ist die türkische Sozialversicherung) und bekommst dort deine persönliche YUPASS-Nummer. Die ist dein Türöffner, wenn es mal ernst wird: Mit YUPASS und deinem Ausweis kannst du dich in staatlichen Krankenhäusern oder bestimmten privaten Kliniken behandeln lassen – und das kostenlos, solange es ein echter Notfall ist.

Achtung: YUPASS-System gilt nur bei akuten Fällen

Wichtig ist: Das Ganze gilt wirklich nur bei akuten Fällen, die innerhalb von 24 Stunden medizinisch versorgt werden müssen. Also zum Beispiel plötzliches Fieber, ein Infekt oder Verletzungen. Routineuntersuchungen oder kleinere Wehwehchen fallen nicht darunter und müssen selbst bezahlt werden. Und: Einige private Kliniken dürfen mehr berechnen als die staatlichen – die Differenz trägst du dann selbst.

Ganz ohne Bürokratie läuft’s leider nicht – und das System deckt auch nicht alles ab. Deshalb rät die Deutsche Botschaft zusätzlich zu einer privaten Auslandskrankenversicherung. Damit bist du im Zweifel auf der sicheren Seite, vor allem wenn es um Spezialbehandlungen oder Rücktransporte geht.



Die Adressen der SGK-Zweigstellen findest du übrigens online auf www.sgk.gov.tr – und für Urlaubsorte wie Antalya oder Bodrum hat die DVKA extra Merkblätter mit allen wichtigen Infos zusammengestellt. Also: Anspruchsbescheinigung nicht vergessen, YUPASS besorgen – und dann einfach den Urlaub in der Türkei genießen!