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Urlaub in Österreich: Erster Corona-Fall wieder in Bar in Ischgl – Betreiber: „Müssen anfangen, mit dem Virus zu leben“

Urlaub in Österreich: Erster Corona-Fall wieder in Bar in Ischgl – Betreiber: „Müssen anfangen, mit dem Virus zu leben“

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Warum Aldi in Österreich Hofer heißt

Urlaub in Österreich: Erster Corona-Fall wieder in Bar in Ischgl – Betreiber: „Müssen anfangen, mit dem Virus zu leben“

Warum Aldi in Österreich Hofer heißt

Aldi Süd expandierte 1968 zum ersten Mal ins Ausland. In Österreich heißen die Filialen des Unternehmens Hofer.

Nicht schon wieder! Wer Urlaub in Österreich macht, muss wie auch hierzulande einige Corona-Maßnahmen einhalten. Viele Reisende halten sich während ihres Urlaubs in Österreich vorbildlich daran, doch nicht alle.

So hat es gerade im Lokal „Kitzloch“ in Ischgl erneut einen Corona-Fall gegeben – in genau der Bar, die Ischgl 2020 zum ersten Hotspot in Österreich gemacht hatte. Jetzt spricht der Wirt Klartext.

Urlaub in Österreich: Corona-Fall im „Kitzloch“ in Ischgl – schon wieder!

Laut des „RND“ hat sich ein Service-Mitarbeiter der Bar mit dem Virus infiziert. Um die weitere Verbreitung von Covid-19 zu vermeiden, reagierte das Gesundheitsamt der Stadt Ischgl sofort. Sie forderte jeden Besucher vom Donnerstag und Freitag auf, einen Test machen.

Ein Vorgehen, das dem Wirt des Kitzlochs, Bernhard Zangerl, missfällt. „Die Behörden haben den Aufruf nur beim Kitzloch gestartet, sonst nicht“, sagt er. „Das schlägt jetzt natürlich hohe Wellen.“

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Das ist die Alpenrepublik Österreich:

  • ein mitteleuropäischer Binnenstaat zwischen Deutschland, der Schweiz, Italien, Slowenien, Ungarn, der Slowakei und Tschechien
  • Hauptstadt Wien
  • rund 8,9 Millionen Einwohner (Stand 2021), 3.879 Quadratkilometer groß
  • Amtssprache: Deutsch, regionale Amtssprachen auch Kroatisch, Ungarisch und Slowenisch

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Weil sich alle Besucher des Lokals registrieren müssen, habe man sie ohnehin über den Fall informiert, so Zangerl. Auch alle weiteren Hygieneregeln habe man eingehalten. Sperrstunde, Maskenpflicht, 2G-Regel – diesen Corona-Fall konnten die Maßnahmen leider trotzdem nicht verhindern.

Festgestellt habe man die Infektion bei einer Routinetestung der Mitarbeiter. Der Betroffene war ungeimpft, laut eines ärztlichen Attest dürfe er sich nicht impfen lassen.

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Hinzu komme: Auch in anderen Bars sei eine Infektion denkbar. „Das ist das Risiko, wenn man am öffentlichen Leben teilnimmt“, sagt Zangerl dem „RND“. „Wir müssen anfangen, mit dem Virus zu leben.“ (vh)