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Hotel-Ärger und Flug-Frust: Urlauber bekommen ihr Geld zurück – Experte klärt auf!

Der Urlaub ist versaut, noch bevor er richtig begonnen hat? Experte Ron Perduss klärt auf, wie du dein Geld zurückbekommst.

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© IMAGO/Eibner

Dein Recht auf Entschädigung: Das musst du im Urlaub wissen!

Diese Tipps von Verbraucherschützer Ron Perduss können deinen Urlaub retten.

Die einen bevorzugen klassische Ferien-Ziele wie Mallorca, Griechenland und die Türkei. Andere Touristen mögen es außergewöhnlicher, fliegen nach Indonesien oder in die Karibik. Doch sie alle erhoffen sich von ihrem Urlaub erholsame Tage und spannende neue Eindrücke, die in Erinnerung bleiben.

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Damit sind natürlich positive Erlebnisse gemeint. Doch was, wenn der Urlaub schon mit einer frustrierenden Anreise beginnt und mit Ärger im Hotel weitergeht? Touristen müssen sich das nicht klaglos bieten lassen. Im Gegenteil! Sie haben einen Anspruch darauf, Geld zurückzubekommen. Das betont Verbraucherschützer Ron Perduss in unserer Serie „DER WESTEN klärt auf“.

Frust im Urlaub: Verbraucherschützer Ron Perduss erklärt dir deine Rechte

Ron Perduss (mehr als 325.000 Follower auf Social Media) zählt zu den gefragtesten Experten für Finanz- und Verbraucherthemen in Deutschland. In unserer Reihe „DER WESTEN klärt auf“ verrät dir der ausgebildete Bankkaufmann und mehrfach ausgezeichnete Journalist, wie du zu deinem Recht kommst oder üblen Tricks und Täuschungen aus dem Weg gehst. Ob im Supermarkt, beim Online-Shopping, auf dem Kreuzfahrt-Schiff oder eben im Urlaubshotel.


Weitere Ratgeber-Videos mit Ron Perduss aus unserer Serie „DER WESTEN klärt auf“:


Dein ersehnter Urlaub, für den du womöglich lange gespart hast, beginnt schon am Flughafen mit Frust? Dein Ferienflieger bringt dich erst mit stundenlanger Verspätung zum Urlaubsziel? Und der versprochene und teuer bezahlte Meerblick vom schicken Hotelzimmer aus entpuppt sich als lärmende Hauptstraße in einer renovierungsbedürftigen Absteige? Das musst du dir nicht bieten lassen.


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Die Chancen stehen bestens, Hunderte Euro als Wiedergutmachung zurückzubekommen. Aber das passiert nicht von alleine. Und wenn du erst nach der Rückreise aktiv wirst, ist es meist schon zu spät. In unserem hier eingebundenen Video aus der Reihe „DER WESTEN klärt auf“ schildert Verbraucherschützer Ron Perduss, welche Ansprüche du hast – und was du tun musst, um diese geltend zu machen. Viel Erfolg dabei!