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Sparkassen-Kunde verliert 14.000 Euro – wie die Bank reagiert, ist unfassbar

Ein Kunde der Sparkasse ist auf eine irre Betrugsmasche hereingefallen. Wegen der Reaktion des Bankinstituts zog er vor Gericht.

© IMAGO/Westend61

Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Immer wieder warnen Verbraucherschützer Kunden der Sparkasse und anderen Banken vor fiesen Betrugsmaschen. Ob Phishing, Enkel-Trick oder Schock-Anrufe – Betrüger versuchen auf verschiedenste Arten an das Geld ihrer ahnungslosen Opfer zu kommen.

In dem Fall eines Sparkassen-Kunden sollte die Strategie der Betrüger aufgehen. Das Opfer war nach einem Anruf plötzlich 14.000 Euro ärmer. Die Sparkasse versuchte vergeblich, den Schaden von sich abzuwenden.

Sparkassen-Kunde übers Ohr gehauen

Es geschah im September 2022. Ein Mann ging ans Telefon und ahnte nichts Böses, als sich am anderen Ende der Leitung angeblich ein Mitarbeiter der Sparkasse meldete. Weil auf dem Display seines Telefons tatsächlich die Rufnummer des Bankinstituts erschien, witterte der Kunde nicht, dass es sich um einen Betrüger handeln könnte. Wie sich später herausstellen sollte, hatte der Unbekannte offenbar vom sogenannten „Call-ID-Spoofing“ Gebrauch gemacht, bei dem eine falsche Nummer beim Anruf mitgesendet werden kann.


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Der falsche Mitarbeiter soll dem Sparkassen-Kunden jedenfalls mitgeteilt haben, dass sein Konto und die Karte wegen angeblicher Betrugsvorfälle vorsorglich gesperrt worden seien. Jetzt könnte beide wieder entsperrt werden. Zur vermeintlichen Freischaltung nutzte der Kunde ein Tan-Verfahren über eine Bankapp. Ohne es zu merken, registrierte sich der Kunde in dem Zuge für die digitale Version seiner Debitkarte. Und zack, buchte der Betrüger satte 14.000 Euro über einen Bezahldienst ab. Der Mann meldete die betrügerische Abbuchung bei der Sparkasse. Die ließ ihren Kunden aber auf einem Großteil des Schadens sitzen und überwies nur 4.000 Euro zurück.

Sparkassen-Kunde zieht vor Gericht

Das ließ sich das Betrugs-Opfer nicht bieten und zog vor Gericht. Dort bekam der Kunde am Ende Recht. Das Kölner Landgericht entschied am Mittwoch (31. Januar), dass die Sparkasse die volle Summe zurückzahlen müsse.


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Die Begründung: Der Kunde habe die Zahlung nicht autorisiert. Die Sparkasse könne keinen Schadensersatzanspruch anmelden, weil der Kläger nicht grob fahrlässig gehandelt habe. Zudem hätte die Sparkasse den Kunden durch klare Hinweise besser informieren können. (mit AFP)