Die Sparkasse hat in der jüngeren Vergangenheit einige Kunden verprellt. Vor allem der Streit um die sogenannten „Prämiensparverträge“ zieht sich seit Jahren. So haben sich etwa bereits 2021 mehrere Bankkunden zu einer Sammelklage gegen die Stadtsparkasse München zusammengetan.
Jetzt endet der Rechtsstreit mit einem Deal, der genau diesen Kunden zugute kommt. Die Sparkasse München wird rund 2.400 Betroffene finanziell entschädigen.
Sparkasse kündigt Nachzahlungen an
Der Rechtsstreit zwischen der Sparkasse München sowie einigen ihrer Kunden und dem Bundesverband der Verbraucherzentrale ist nach rund drei Jahren beigelegt. Für die Prämiensparer, die zwischen 1994 und 2005 entsprechende Verträge abgeschlossen hatten, endet das Verfahren mit einem lukrativen Deal. Wie „T-Online“ berichtet, hat sich die Stadtsparkasse jetzt dazu bereit erklärt, 2.400 Kunden Nachzahlungen auszuzahlen.
Nachdem die Sparkasse die Prämiensparverträge 2019 gekündet hatte, ging es in dem Rechtsstreit vor allem um die Frage nach dem Referenzzinssatz, den Sparer bisher nicht ausgezahlt bekommen hatten. Die Einigung vor dem Obersten Bayerischen Landesgericht lässt entsprechende Sparkassen-Kunden nun auf bis zu vierstellige Beträge hoffen.
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Sparkasse hat Kosten in Millionenhöhe
Laut Münchener Stadtsparkasse sei die Einigung ein „geeignetes Mittel“, um den Klägern „möglichst schnell eine Nachzahlung zukommen zu lassen“. Für das Geldinstitut bedeutet der Vorgang Gesamtkosten im niedrigen einstelligen Millionenbereich.
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Wieviel der einzelne Prämiensparer erhält, ist individuell zu bemessen. Je nach Vertragsbeginn erhalten diese „zwischen 0,85 und 8,15 Prozent des zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags angesparten Guthabens“, erklärt die Stadtsparkasse dazu. Um das Geld zu erhalten, müssen Begünstigte erstmal nichts machen.
In den kommenden Tagen wird das Gericht allen angemeldeten Kunden, die sich der Klage angeschlossen hatten, den Vergleich zustellen. Sollten weniger als 30 Prozent der Betroffenen aus dem Vergleich aussteigen, tritt die Vereinbarung in Kraft. Danach starten die Auszahlungen durch das Geldinstitut.