Veröffentlicht inVermischtes

Sparkasse, Deutsche Bank und Co.: Neue Regel für Bargeld-Einzahlungen! Das sollten Kunden jetzt wissen

Sparkasse, Deutsche Bank und Co.: Neue Regel für Bargeld-Einzahlungen! Das sollten Kunden jetzt wissen

IMAGO  Michael Gstettenbauer.jpg
Sparkasse, Deutsche Bank und Co führen neue Regeln für Bargeld-Einzahlungen ein. Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer / Petra Schneider / Rene Traut

Bei Sparkasse, Deutsche Bank und Co. gibt es ab sofort neue Regeln für das Einzahlen von Bargeld. Die haben sich die Banken aber nicht selbst ausgedacht, die kommen von der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen). Das hat eine Konsequenz für die Kunden.

Kunden der Sparkasse, Deutsche Bank und anderer Geldinstitute in Deutschland müssen in Zukunft einen Herkunftsnachweis erbringen, wenn sie mehr als 10.000 Euro bar einzahlen wollen.

Sparkasse, Deutsche Bank und Co: Das solltest du als Kunde wissen

Wenn du künftig bei deiner Hausbank mehr als 10.000 Euro Bargeld einzahlen möchtest, musst du nachweisen, woher das Geld stammt. Bei Barzahlungen die bei einer anderen als der eigenen Bank vorgenommen werden, gilt die Nachweispflicht bereits ab einer Summe von mehr als 2.500 Euro.

—————

Das ist die Sparkasse:

  • Sparkassen-Finanzgruppe organisiert durch den Dachverband DSGV e.V. (Deutscher Sparkassen- und Giroverband): Verbund von Sparkassen, öffentlichen Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern
  • Rund 385 Sparkassen
  • Mehr als 300.000 Mitarbeiter
  • 8.971 Zweigstellen und 380 Institute (2019)

—————

Die neue Regelung geht von der Bafin aus. So möchte sie die Geldwäsche bekämpfen. Die Regel gilt übrigens auch, wenn die Einzahlung gestückelt vorgenommen und dabei der Betrag von 10.000 Euro insgesamt überschritten wird.

+++ DHL: Erneute Zustellung erfolgt nicht? DAS steckt dahinter +++

Sparkasse, Deutsche Bank und Co: DAS müssen Kunden jetzt wissen

Laut der Sparkasse kann der Herkunftsnachweis für die Bargeldeinzahlung wie folgt erbracht werden:

  • aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Quittungen von Barauszahlungen einer anderen Bank oder Sparkasse
  • Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf)
  • Quittungen über Sortengeschäfte
  • letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

—————

Weitere Sparkassen-News:

Sparkasse, Deutsche Bank und Co.: Kunden müssen höllisch aufpassen! Experten warnen vor krasser Masche

Sparkasse: Wenn du HIER gespartes Geld hinterlegt hast, musst du bald zahlen

Deutsche Bank, Volksbank und Co.: Achtung! Wenn du DIESE App nutzt, könnten Betrüger dein Konto leer räumen

Sparkasse in NRW: Frau spendet für Flutopfer – und fällt vom Glauben ab, als sie DAS auf dem Kontoauszug sieht!

—————

Bei Firmenkunden kommt es häufiger vor, dass Geldbeträge bei der Sparkasse oder Bank in bar eingezahlt werden. Aber keine Sorge. Sie sind von der neuen Regelung der Bafin in der Regel nicht betroffen. Sie müssen also normalerweise keinen Herkunftsnachweis erbringen. Das kann nur nötig werden, wenn die Bartransaktion wesentlich vom übrigen Einzahlungsverhalten abweicht. (gb)