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Sparkasse: Kunde um 14.000 Euro betrogen – jetzt muss die Bank dafür zahlen

Ein Kunde der Sparkasse verliert durch einen üblen Betrug über 10.000 Euro. Die Sparkasse muss nun dafür geradestehen.

Die Sparkasse muss einem Kunden 10.000 Euro zahlen.
© IMAGO/EHL Media

Sparkasse und Co. verabschieden sich von Girocard - so geht's für Kunden weiter

Die Sparkasse präsentierte einen Nachfolger zur klassischen Girocard (ehemals EC-Karte): die Sparkassen-Card. Sofern diese mit einem Visa-Co-Badge ausgestattet sind, können Kunden sie auch bei Apple Pay und Googles mobilem Bezahlen benutzen.

Kunden der Sparkasse und anderen Geldinstituten sind quasi ständig in Gefahr, ihr Geld zu verlieren. Gerade das Online-Banking öffnet Betrügern Tür und Tor, um Konto zu leeren oder Erspartes abzuzocken.

Ein Fall kostete einen Kunden der Sparkasse jetzt nicht nur 14.000 Euro, sondern danach auch die Sparkasse. Die muss nämlich für den Betrug aufkommen.

Sparkassen-Kunde wird um 14.000 Euro betrogen

Genauso fortschrittlich, wie die Technik bei der Sparkasse und anderen Geldinstituten wird, genauso kreativ werden auch die Betrüger, wenn es darum geht, Kunden um ihr Geld zu bringen.

So gelang es Betrügern, über ApplePay eine hohe Summe abzuzocken. Die Kriminellen gaben sich gegenüber einem Kunden als Sparkassen-Mitarbeiter aus, rief diesen telefonisch an. Auf dem Telefon soll beim Anruf sogar die Telefonnummer des Bankinstituts angezeigt worden sein – möglich gemacht durch die „Call-ID Spoofing“, wie „Watson“ berichtet.

Der falsche Mitarbeiter erklärte dem Kunden, sein Konto sei wegen angeblicher Betrugsversuche gesperrt worden, weshalb dieser per PushTAN-App angeblich die Freigabe zur Entsperrung seiner Konten bestätigte. In Wirklichkeit gab er das Einverständnis zur Registrierung einer digitalen Version seiner Debitkarte. Mit dieser brachten die Betrüger den ahnungslosen Mann dann über ApplePay um 14.000 Euro.

Sparkasse zu Schadensersatz verurteilt

Immerhin: Die Sparkasse zahlte ihrem Kunden sofort 4.000 Euro des Schadens zurück. Doch dieser wollte auch die restliche Summe von seiner Bank, weshalb er diese vor dem Landgericht Köln verklagte – und Recht bekam. Der Kunde hatte die Abbuchungen schließlich nicht autorisiert.


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Einen Schadensersatzanspruch der Sparkasse wies das Gericht dagegen ab, weil der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hatte. Durch die gefälschte Nummer auf dem Anrufer-Display habe der Mann davon ausgehen können, wirklich einen Sparkassen-Angestellten an der Strippe zu haben.