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Rewe, Lidl und Co.: Kunden sollten diese Regel unbedingt kennen – sonst drohen böse Konsequenzen

Kunden, die bei Rewe, Lidl und Co. einkaufen gehen, sollten diese Regel kennen. Wer sich nicht dran hält, könnte dafür sogar im Gefängnis landen.

Rewe, Lidl und Co.: Wer diese Regel nicht befolgt, dem drohen Konsequenzen
© IMAGO/blickwinkel

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Wer bei Rewe, Lidl und Co. seinen Wocheneinkauf erledigt, greift höchstwahrscheinlich auf einen Einkaufswagen zurück, um alle Produkte handlich zu verstauen. Doch diese Einkaufswagen-Regel kennen die Wenigsten, obwohl bei einem Verstoß schwerwiegende Konsequenzen drohen.

Kunden, die einen Supermarkt betreten, mit der Absicht mehr als eine Handvoll Teile zu kaufen, lassen Tragetasche und Einkaufskorb links liegen und greifen direkt auf das größere Gefährt mit vier Rädern zurück: den Einkaufswagen. Mit einer extra Halterung für den Einkaufszettel, oder ausgestattet mit einer Lupe, gibt es ihn in vielen verschiedenen Größen und Formen. Doch das hätten viele Kunden über ihn nicht gewusst.

Rewe, Lidl und Co.: Im schlimmsten Fall drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis

Für viele Kunden sind Einkaufswägen essenziell, um die gekaufte Ware ganz bequem von der Kasse bis zum Auto oder Fahrrad zu transportieren. Einige, die Rewe, Lidl und Co. fußläufig erreichen können, scheuen sich auch nicht davor, das treue Gefährt gleich mit nach Hause zu nehmen. Doch ist das überhaupt erlaubt?

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„Wie ist der überhaupt dahin gekommen?“ Diese Frage stellen sich viele, die einen verlassenen Einkaufswagen am Straßenrand erblicken. Einige Kunden transportieren die gekaufte Ware nämlich rechtswidrig bequem nach Hause und bringen den Wagen nicht mehr zurück in die Filiale. Und das ist keinesfalls ein einfaches Vergehen, sondern vielmehr handelt es sich bei dem Einkaufswagen-Diebstahl um einen schweren Delikt. Gemäß Paragraph 242 des Strafgesetzbuches, kann bei der Entwendung des Supermarkt-Eigentums mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren gerechnet werden.


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Anders ist das, wenn der Wagen das Supermarkt-Gelände nur für kurze Zeit verlässt und schnell wieder zurückgebracht wird. In diesem Fall begehen Kunden „lediglich“ eine Gebrauchsanmaßung.

Supermarktketten wie Rewe, Lidl und Co. ist das Problem des Einkaufswagen-Diebstahls schon lange bekannt. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels schätzt, dass in Deutschland jährlich bis zu 100.000 Einkaufswägen entwendet werden.