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Rewe, Edeka & Co: Kein veganes Schnitzel mehr? Neue Verbote treffen Supermärkte

Darf das vegane Schnitzel bei Rewe, Edeka & Co. künftig nicht mehr „veganes Schnitzel“ heißen? Wir haben bei der Politik nachgefragt.

© IMAGO/Arnulf Hettrich

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Wer auch regelmäßig nach preiswerterer No-Name-Ware aus Discounter und Supermarkt schaut, weiß vielleicht schon, dass hinter den meisten Billigprodukten große Markenhersteller stecken. Wie man sie erkennen kann und konkrete Beispiele haben wir im Video zusammengestellt.

Wer heutzutage bei seiner Ernährung auf tierische Produkte verzichten will, findet in so gut wie jedem deutschen Supermarkt massenhaft alternative Lebensmittel. Egal ob Rewe, Edeka oder sonstige Einzelhändler – so gut wie jeder hat eine Vegan-Abteilung. Milch, Käse oder Wurst gibt es dort auch als pflanzliche Variante.

Gerade bei den Fleischalternativen ist das Angebot groß. Vom veganen Schnitzel über veganen Wurstaufschnitt bis hin zu veganen Frikadellen – bei Rewe, Edeka und Co. findet man für fast jedes Fleischprodukt eine vegane Alternative.

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Doch genau da grätschen einige EU-Länder nun mit einem neuen Verbot dazwischen. Sie planen eine große Änderung bei veganen Lebensmitteln – eine, die womöglich auch in Deutschland denkbar ist? Unsere Redaktion hat beim zuständigen Bundesministerium nachgefragt.

Rewe, Edeka & Co: Droht Änderung bei veganen Produkten?

Aber der Reihe nach. Worum geht es überhaupt? Nun auch in Deutschland hörte man in den letzten Jahren hier und da kritische Stimmen mit dem Tenor: „Wieso dürfen das vegane Schnitzel oder die vegane Wurst eigentlich ‚Schnitzel‘ und ‚Wurst‘ heißen? Das sind doch Begriffe für Fleischprodukte. Die veganen Alternativen beinhalten kein Fleisch, also dürfen sie nicht mit solchen Begriffen gekennzeichnet werden.“

Das mag auf den ersten Blick amüsant klingen wie ein zugespitzter Aufreger von wütenden Grillsteak-Fans – aber das Thema ist keinesfalls an den Haaren herbeigezogen. Denn das ein oder andere EU-Land macht genau diesbezüglich jetzt ernst.

Vegane Fleischersatzprodukte von „Mühlenhof“ Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

Den deutlichsten Vorstoß wagt dabei nun Frankreich. Hier dürfen vegane Fleischalternativen tatsächlich keine „normalen“ Fleischbezeichnungen mehr im Namen haben. Ende Februar veröffentlichte die Regierung in Paris eine Liste mit Beispielbegriffen wie Steak, Schnitzel, Schinken oder Filet. Alles verboten, wenn es um vegane Alternativen geht!Darauf hatte die Fleischindustrie in Frankreich gepocht. Ihr Argument: Bezeichnungen wie „vegetarische Wurst“ oder „pflanzliches Steak“ könnten die Verbraucher im Supermarkt verwirren.

Eine Regelung, die im Verordnungs- und Bürokratie-Dschungel Deutschland wahrscheinlich niemanden wirklich überraschen würde. Aber droht so ein Kennzeichnungsverbot auch bei uns? Wir haben beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), welches von Cem Özdemir (Grüne) geleitet wird, nachgefragt.

Ministerium mit klarer Ansage

Die Antwort war eindeutig. Wie ein BMEL-Sprecher mitteilte, verfolge man die besagten Entwicklungen in Frankreich „kritisch“. Hierzulande hat die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission die sogenannten „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischer Herkunft“ festgelegt – an die halte man sich aktuell und damit fahre man bisher ganz gut, lassen sich die BMEL-Aussagen zusammenfassen.


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Das einzige Kernkriterium bei der Kennzeichnung veganer Fleischalternativen lautet: Kunden dürfen nicht in die Irre geführt werden. Während die französische Fleischindustrie offenbar genau das befürchtet, teilt man in Deutschland diese Sorgen nicht. Die Begriffe „Vegan/Vegetarisch“, das Vegan-Symbol, Hinweise wie zum Beispiel „mit Erbsenprotein“ geben Konsumenten alle Hinweise, die sie für eine Kaufentscheidung benötigen.

‌Daher teilt uns das BMEL mit: „Aus deutscher Sicht stellen die Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel einen praktikablen Kompromiss dar zwischen den in der öffentlichen Diskussion vertretenen Positionen eines generellen Verbots der Verwendung von Bezeichnungen für Fleisch und Fleischerzeugnisse einerseits und der uneingeschränkten Verwendung von Bezeichnungen und Aufmachungen, die auf Fleisch und Fleischerzeugnisse hinweisen, andererseits.“