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Personalausweis, Reisepass und Co.: Große Änderungen! Das müssen Deutsche jetzt wissen

Aufgepasst! Große Änderungen bei der Beantragung von für Personalausweis, Reisepass und Co. Das solltest du unbedingt wissen.

Personalausweis, Reisepass und Co.: neue Änderungen
© IMAGO/Zoonar

Das BAMF: Ein Amt mit viel Verantwortung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in Nürnberg. Das Bundesamt ist für Asyl-und Flüchtlingsschutz und auch für Integration und Migration zuständig. Weitere Informationen finden Sie im Video.

Das Beantragen von Dokumenten, wie Reisepass, Personalausweis und Co., war für viele Bürger stets ein Zeitfresser. Das soll sich nun ändern! Künftig sollen die Verfahren schneller und einfacher von Statten gehen und für den Verbraucher eine Erleichterung darstellen.

+++ Urlaub: Nur drei Menschen auf dieser Welt brauchen keinen Reisepass +++

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine „Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften“ vorgelegt, die den Bürgern helfen soll, ihre Ausweisdokumente künftig schneller und einfacher beantragen zu können. Das Bundeskabinett hat vergangene Woche (16. August) mehrere der vorgelegten Vereinfachungen beschlossen. Doch was genau ändert sich künftig für deutsche Verbraucher?

Personalausweis, Reisepass und Co.: Bereits ab November 2023 erste Änderungen

Sollte der Bundesrat der Verordnung im September 2023 zustimmen, kommen auf die Verbraucher zwischen November 2023 und Mai 2025 einige Änderungen hinsichtlich der Beantragung von Personalausweis, Reisepass und Co. zu.

Bereits ab November dieses Jahres muss man nicht mehr persönlich zur Behörde, dort eine Unterschrift abgeben und die Dokumente abholen. Stattdessen schicken die Ämter dem Bürger einen persönlichen Code zu, mit dem sich ein verschlossenes Fach öffnen lässt, indem sich die Dokumente befinden – wie bei einer Poststation.

Neue Verfahren für Perso & Co.

Ab November 2024 besteht dann die Möglichkeit, sich den Gang zur Behörde komplett zu sparen. Personalausweis, Reisepass und Co. können dann direkt an die Meldeadresse des Bürgers versendet werden, der sie beantragt hat. Dieses Verfahren erfolgt allerdings nur auf ausdrücklichen Wunsch des Antragstellers hin und ist mit Gebühren verbunden. Darüber hinaus kommt der PIN-Brief für den Online-Ausweis nicht mehr per Post, sondern wird bei der Beantragung des Dokumentes herausgegeben.


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Ab Mai 2025 folgt dann ein neues Verfahren zur Herstellung biometrischer Passbilder. Dann werden nur noch „digitale biometrische Lichtbilder“ akzeptiert, wie „Chip“ berichtet. Dies soll verhindern, dass Bürger selbst ausgedruckte Lichtbilder mitbringen, die nicht den Vorgaben entsprechen und dann nervtötend nachgefertigt werden müssen.

Wie man ein solches digitales biometrisches Lichtbild erstellt, erfährst du online im Personalausweisportal.