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Netflix: Spontane Preiserhöhungen? Jetzt ist das Urteil gefallen

Netflix: Spontane Preiserhöhungen? Jetzt ist das Urteil gefallen

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Netflix verliert vor Gericht aufgrund einer Klausel, die eine spontane Preiserhöhung bislang zugelassen hat. (Symbolbild) Foto: IMAGO / ZUMA Wire

Rund 10,9 Millionen Menschen in Deutschland zahlen monatlich für die Streaming-Plattform Netflix, auf welcher zahlreiche Filme und Serien teilweise exklusiv angeschaut werden können.

Da Netflix jedoch im stetigen Konkurrenzkampf mit anderen Streaming-Plattformen steht und die Abo-Nachfrage dadurch gelegentlich schwankt, nahm sich Netflix bisher das Recht raus, die Abo-Preise für Kunden jederzeit beliebig ändern zu können.

Doch dabei zieht der Bundesgerichtshof dem Streaming-Anbieter nun einen Strich durch die Rechnung.

Netflix: Streit vor Gericht um DIESE AGB-Klausel

Zwischen 11,99 Euro und 17,99 Euro zahlen Netflix-Abonnenten monatlich dafür, dass sie rund 1.000 Serien und 2.600 Filme zu jeder Zeit und an jedem Ort anschauen können.

Was der Bundesverband der Verbraucherzentrale jedoch absolut gar nicht gerecht findet, ist eine Klausel in den Netflix-AGBs, mit der sich die Streaming-Plattform bislang das Recht rausnahm, die Abo-Preise jederzeit ändern zu können.

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Mehr über Netflix:

  • Netflix stieg 2007 ins Video-on-Demand-Geschäft ein.
  • Bis Dezember 2020 hatte Netflix weltweit über 203 Millionen Abos abgeschlossen.
  • Zu dem erfolgreichsten Netflix-Eigenproduktionen zählen „Bridgerton“, „Tiger King“, „Stranger Things“, „Haus des Geldes“ und „The Witcher“.
  • Die monatlichen Abo-Preise für Netflix belaufen sich zwischen 7,99 bis 17,99 Euro.

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„Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern“, hieß es bislang in den Netflix-Klauseln.

Mindestens 30 Tage würden Abonnenten im Voraus über eine Preisanpassung informiert werden. Der Streaming-Anbieter rechtfertigte diesen Schritt damit, dass der Preis nun mal von Angebot und Nachfrage abhänge und es auch bei den Einkaufskosten für die Lizenzen immer wieder zu Schwankungen komme.

Doch auch diese Argumente halfen vor dem Bundesgerichtshof nicht weiter.

Netflix verliert Streit um Preiserhöhung

Da der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale die Klausel in den Netflix-AGBs für nicht gerechtfertigt fand, ist dieser rechtlich gegen Netflix vorgegangen.

Aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs geht nun hervor, dass ein Urteil gegen Netflix jetzt in Kraft tritt.

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Bereits im März 2020 hatte das Berliner Kammergericht im Urteil gegen den Streaming-Anbieter entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel nur dann zulässig sei, wenn sich ein Unternehmen darin auf eine konkrete Kostensteigerung bezieht und die von Netflix angewandte Klausel somit rechtswidrig ist.

+++ Netflix plant große Änderung für alle Kunden – DAS soll bald möglich sein +++

Netflix hatte seither zwar versucht, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil anzugehen, dieses wurde vom Bundesgerichtshof jedoch nicht akzeptiert.

Der Streaming-Anbieter wird deshalb wohl oder übel mit dem Urteil leben müssen. (mkx)