München.
Die Corona-Pandemie hat in die Geldbörsen so mancher Studenten ein dickes Loch gerissen. Für einen jungen Mann aus München ist es darum umso ärgerlicher, dass er nach seiner Wohnungskündigung trotzdem noch mehrere Tausend Euro zahlen soll.
Er kündigte seinen Mietvertrag aus einem ganz bestimmten Grund – doch den will sein Vermieter in München nicht akzeptieren. Der Fall geht bis vors Gericht.
München: Kündigung wegen Corona
Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen – das dachte sich wohl ein Student, als er im April 2020 fristlos seine Wohnung in Garching bei München kündigte. Wie der „Merkur“ berichtet, ging das allerdings nach hinten los.
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Die Corona-Pandemie ist auch an den deutschen Universitäten und Hochschule nicht spurlos vorbeigezogen. Schon seit Monaten sind die meisten Hörsäle und Seminarräume geschlossen und das Lehrprogramm in den digitalen Raum verlegt. Die Anwesenheit der Studierenden in der Nähe der Uni ist nicht mehr zwingend erforderlich.
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Das ist die Stadt München:
- erstmals 1158 urkundlich erwähnt
- Landeshauptstadt von Bayern, wird zu den Weltstädten gezählt
- mit rund 1,5 Millionen Einwohnern die drittgrößte Stadt Deutschlands
- besteht aus 25 Stadtbezirken
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Auch der junge Münchner studiert wegen der Corona-Bedingungen im Homeoffice. Als seine Uni, die TU München, ihn im April 2020 über das kommende Digitalsemester, das ausschließlich von zu Hause aus stattfindet, unterrichtet, kündigt er fristlos seine Wohnung. Die Studentenbude in der Nähe des Campus braucht er nicht mehr.
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Eine weitere Begründung seiner Kündigung sieht er darin, dass er durch das Online-Studium schon viel Geld in seine technische Ausstattung stecken musste und deshalb nicht die finanziellen Mittel habe, um die Wohnung weiterhin zu halten.
München: Urteil vor dem Amtsgericht
Doch sein Vermieter, die Grünwälder Gesellschaft, will die fristlose Kündigung nicht akzeptieren und hält an der Kündigungsfrist fest. Um die Mietforderungen durchzusetzen, geht der Fall sogar vor das Münchener Amtsgericht. Die Begründung: Die Corona-Pandemie sei kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
Und tatsächlich bekommt die Grünwälder Gesellschaft Recht zugesprochen. Wie der „Merkur“ berichtet, begründet der Richter das Urteil damit, dass der Vermieter für die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts sorgen müsse. Sei dies gegeben und das Apartment trotz Pandemie nutzbar, so läge kein Kündigungsgrund vor.
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Als Ergebnis der Gerichtsverhandlung soll der Student nun vier Monatsmieten in Höhe von 3280 Euro nachzahlen. Er bekommt dafür allerdings die Mietkaution von seinem Vermieter zurückgezahlt. Die 1860 Euro dürften da aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Die Summe, die der Student bezahlen soll, übersteigt die Rückzahlung immerhin um einiges. (cm)