München.
Ausgerechnet ein Richter des Oberlandesgerichts München war nun als Angeklagter vor Gericht.
Claus P. (59) wurde mit über 4000 Kinderpornos erwischt! Die Ermittler staunten nicht schlecht, als sie herausfanden, woher das Material stammte. Jetzt ist das Urteil gegen den Richter gefallen.
München: Richter mit über 4000 Kinderpornos erwischt
Der 59-Jährige war ein hochraniger Richter am Oberlandesgericht München. Doch die Zeit ist vorbei. Ermittler haben bei Claus P. nämlich eine riesige Sammlung an Kinderpornos gefunden, die er sich aus dem Darknet aber auch aus Strafakten besorgt hatte. Dafür ist er nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
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Das ist die Stadt München:
- erstmals 1158 urkundlich erwähnt
- Landeshauptstadt von Bayern, wird zu den Weltstädten gezählt
- mit rund 1,5 Millionen Einwohnern die drittgrößte Stadt Deutschlands
- besteht aus 25 Stadtbezirken
- Oberbürgermeister ist Dieter Reiter (SPD)
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Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, begannen die Ermittlungen gegen den Richter im Mai 2020. Demnach hatte es Hinweise aus dem Ausland gegeben. Bei einer anschließenden Durchsuchung stellten Ermittler im Juni 2020 umfangreiches Beweismaterial sicher. IT-Forensiker waren monatelang mit dessen Auswertung beschäftigt.
„Im Rahmen dieser Auswertungen hat sich der Verdacht bestätigt“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“, Thomas Goger, Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, der die entsprechenden Ermittlungen geführt hatte. Weil Claus P. seine Stellung als Richter missbrauchte, wurde er nicht nur wegen Besitzes sondern auch wegen Eigenverschaffung von kinderpornografischen Inhalten verurteilt.
„Auch dieses Verfahren beweist, dass die Täter im Deliktsbereich Kinderpornografie aus allen gesellschaftlichen Schichten kommen“, sagt Oberstaatsanwalt Goger. Das Verfahren zeige, dass sich niemand sicher sein könne, in der vermeintlichen Anonymität des Darknets dauerhaft vor Enttarnung sicher zu sein.
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München: Angeklagter entkommt Gefängnisstrafe
Der Strafbefehl wurde im Juni 2021 beantragt und ist seit Anfang Juli rechtskräftig. Dabei ist der 59-Jährige noch mal mit einem blauen Augen davon gekommen: 150 Tagessätze zu je 30 Euro, also 4500 Euro. Das Urteil ist deshalb so niedrig ausgefallen, weil er bereits freiwillig aus dem Justizdienst ausgeschieden war. Die Tagessätze sind nämlich von dem aktuellen Nettoeinkommen abhängig. Der Jobverlust, das straffreie Vorleben und sein Geständnis wirkten sich damit positiv auf Claus P.s Urteil aus.
Zulasten fielen dem ehemaligen Richter hingegen die große Vielzahl der kinderpornografischen Bilder und Videos, sowie die Art der dargestellten Inhalte als auch der Missbrauch seiner beruflichen Stellung.
Die geringe Strafe hängt auch mit einer Gesetzesänderung zusammen: Seit dem 1. Juli gelten derartige Taten nicht mehr als Verbrechen sondern als Vergehen. Claus P. hätte sonst wohl eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr bekommen. (nk)