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Maddie McCann: Beschuldigter Christian B. – jetzt folgt die Prozess-Wende

Was ist Maddie McCann passiert? Noch immer ist unklar, was dem Mädchen angetan wurde. Jetzt folgte die Prozess-Wende.

© dpa

Der Vermisstenfall Maddie McCann

Es ist einer der Aufsehen erregendsten Vermisstenfälle der letzten Jahre: der Fall Maddie McCann.

Dieser Fall hält die ganze Welt in Atem: Maddie McCann ist bis heute einer der wohl mysteriösesten Vermisstenfälle. Vor rund 16 Jahren verschwand das kleine Mädchen aus England aus einem Hotel in Portugal. Sie wurde seitdem nie gefunden. Jetzt folgte die Prozess-Wende rund um den Verdächtigen Christian B. (46).

Jetzt also doch! Das Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden: Das Landgericht Braunschweig ist jetzt doch für einen Prozess gegen Christian B. zuständig. B. soll laut BKA und der Staatsanwaltschaft Braunschweig die damals dreijährige Maddie McCann 2007 entführt und umgebracht haben. Wann und ob es zu einer Anklage im Fall Maddie kommt, bleibt völlig offen. Wenn ja, dann findet die Verhandlung in Braunschweig statt.

Christian B. in anderen Fällen angeklagt

Die erhobene Anklage wegen der Vergewaltigung der Irin Hazel B. (damals 20) 2004 in Portugal sowie drei weitere Vorfälle von sexuellem Missbrauch müssen allerdings dort am Landgericht verhandelt werden, wie die „Bild“ berichtet. Der Anwalt von Christian B. hatte zuvor Beschwerde eingereicht. Angeblich sei Braunschweig nicht zuständig.

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Festgenommen wurde Christian B. in Italien. Sein letzter Wohnsitz in Deutschland ist nicht klar benannt. Die Staatsanwaltschaft geht von Braunschweig aus. Der Verteidiger von Christian B. wiederum behauptet, dass sein Mandat zuletzt in einer Lagerhalle in Sachsen-Anhalt gelebt hätte.


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Nicht genug Beweise für Wohnsitz in Sachsen-Anhalt

Daraufhin erklärte sich das Landgericht Braunschweig für unzuständig. Die Staatsanwaltschaft legte ihrerseits eine Beschwerde ein. Nun folgte die Wende. Der letzte Wohnsitz des Beschuldigten sei „aufgrund einer Vielzahl verschiedener Indizien und Beweismittel – insbesondere früherer Angaben des Angeschuldigten – in Braunschweig festzustellen“, heißt es beim OLG. Für einen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt liegen nicht genügend Anhaltspunkte vor, wie die „Bild“ schreibt.