Wer einen Urlaub in Griechenland macht, der muss auch dort nicht auf deutsche Discounter verzichten. Während ihres Kreta-Aufenthalts schlug eine Frau bei Lidl zu und kaufte sich eine Pflanze.
Auch beim Urlaub in Griechenland will man doch bestens versorgt sein. Wer nicht gerade ein All-Inclusive-Hotel gebucht hat, den verschlägt es gerne mal in einen der Supermärkte und Discounter. Eine Frau stattete auf der Insel Kreta dem deutschen Discounter Lidl einen Besuch ab. Aus der Filiale heraus kam sie mit einer Pflanze. Offenbar handelt es sich dabei um einen Philodendron.
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Wie kommt die Pflanze nach Deutschland?
In einer Facebook-Gruppe für Zimmerpflanzen-Liebhaber teilte sie ein Foto des guten Stücks. „Bei Lidl in Chania auf Kreta gefunden“, schreibt sie dazu. Doch direkt nach dem Kauf steht sie vor dem ersten Problem: Wie bekommt sie die Pflanze heil nach Deutschland? „Ist aber schlecht im Koffer mitzunehmen oder wohnst du da?“, will eine Userin von ihr wissen.
Doch die Pflanzenliebhaberin hat schon einen Plan, wie es mit dem Transport von Griechenland nach Deutschland klappen könnte: „Ich nehme einen großen Wasserkanister, schneide ihn auf und mache ihn um die Pflanze. Pflanze packe ich vorher vorsichtig in Klopapier. Ich hoffe, dass das so klappt.“
Das ist verboten
Der Transport allein ist nicht das größte Problem: Immerhin darf man als Tourist nicht unbedingt all seine Souvenirs aus dem Urlaub mitbringen. Der Zoll hat strenge Regeln, was das betrifft. Die Einfuhr von besonders gefährlichen Schadorganismen und natürlich auch von Pflanzen und Pflanzenprodukten, die von diesen befallen sind, ist grundsätzlich verboten, heißt es auf der Internetseite des Zolls.
Die strengen Regeln gelten vor allem bei Ländern, die nicht zur EU gehören. Griechenland ist davon nicht betroffen. Demnach dürfte die Griechenland-Urlauberin ihre Pflanze wohl mit nach Deutschland nehmen.
Auch für das Mitbringen von Tieren gelten Regeln
Doch strenge Regeln gibt es nicht nur bei Pflanzen. Auch Tiere unterstehen einem besonderen Schutz. Es ist grundsätzlich verboten, Katzen- und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, in der EU in Verkehr zu bringen, und in die EU ein- bzw. aus ihr auszuführen.
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