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Lidl: Kundin im Rollstuhl erhebt schwere Vorwürfe – und erhält eine deutliche Antwort vom Discounter

Lidl: Kundin im Rollstuhl erhebt schwere Vorwürfe – und erhält eine deutliche Antwort vom Discounter

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Lidl: Die Erfolgsgeschichte des Discounters

Lidl: Kundin im Rollstuhl erhebt schwere Vorwürfe – und erhält eine deutliche Antwort vom Discounter

Lidl: Die Erfolgsgeschichte des Discounters

Lidl hat einen Hund nicht eine seiner Filialen gelassen. Dabei war seine Besitzerin auf das Tier angewiesen! Darf der Supermarkt-Riese das überhaupt?

Einer Frau war es vor Kurzem nicht möglich, bei Lidl einzukaufen. Sie sitzt im Rollstuhl und ist daher auf die Hilfe ihres Assistenzhundes angewiesen. Doch die Filiale soll dem Hund den Zutritt verweigert haben.

Lidl verweigert Hund den Zutritt in Filiale – Halterin außer sich

Grundsätzlich gilt: Hunde sind in Geschäften, die Lebensmittel lagern, behandeln oder zubereiten verboten. Somit müssen die Vierbeiner draußen bleiben, wenn Herrchen oder Frauchen beim Metzger, in der Bäckerei oder eben auch im Supermarkt einkaufen geht.

Doch wie sieht das mit Assistenz- und Blindenhunden aus? Immerhin sind die Besitzer auf ihre Vierbeiner oftmals angewiesen. Eine Lidl-Filiale lehnte erst kürzlich den Hund einer Rollstuhlfahrerin offensichtlich ab.

„Ich finde das absolut nicht in Ordnung, dass bei euch keine Assistenzhunde erlaubt sind. Also können Menschen, die ohne ihren Hund nicht klarkommen, bei euch nicht einkaufen?“, fragt die Kundin bei Facebook enttäuscht nach.

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Lidl stellt klar: Unter DIESER Voraussetzung dürfen Hunde in den Supermarkt

Sie habe extra ihren Vater vorgeschickt, um einen Mitarbeiter zu fragen, ob der Hund mitreinkönne. Die eiskalte Antwort: „Hund nein, Rollstuhl ja“. Das Team des Unternehmens reagiert sofort auf die aufgebrachte Nachricht der Kundin und entschuldigte sich: „Hallo, so soll das nicht sein. Weil wir wissen, dass dein Hund dich dabei unterstützt, ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, darf er gerne mit dir unsere Filialen besuchen.“

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Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Hund eine Voraussetzung erfüllen muss. „Dein Hund ist auch als Assistenz- beziehungsweise Servicehund gekennzeichnet“, heißt es. Die Kennzeichnung findet zumeist durch eine Kenndecke oder ein Halstuch statt, auf dem klar und deutlich „Assistenzhund“ zu lesen ist. Zudem sollte jeder Halter einen Ausweis parat haben, der das Führen eines geschulten Hundes belegt.

Seit dem 22. April 2021 ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in § 12e Absatz 1 eine Sonderregelung für Assistenz- und Blindenhunde festgelegt worden. Demzufolge darf Haltern, die in Begleitung eines Assistenzs- oder Blindenhundes sind, nicht der Zutritt verweigert werden. Jedoch haben sie darauf zu achten, dass die Hunde ihre Nasen nicht in die Lebensmittel stecken. (cg)

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