Wer bei Lidl nur ein paar Teile einkaufen will, der scheut in der Regel den Griff zum Einkaufswagen. Brot, Milchpackung und Bananen kriegt man ja auch schnell mal so in den eigenen Armen durch den Laden und zur Kasse manövriert. Doch schnell wird aus den eigentlich geplanten wenigen Teilen aber gerne mal ein größerer Einkauf.
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Dann noch mal mit allen Produkten zurück zum Eingang laufen und sich doch noch einen Einkaufskorb oder Wagen holen? Für viele die Mühe nicht wert, hat man doch ohnehin eine eigene Einkaufstasche oder einen Rucksack dabei, in die man die Lebensmittel mal kurz packen und so zur Kasse transportieren kann. Mit dieser Aktion könnten Kunden allerdings einen schwerwiegenden Fehler begehen, wie jetzt ein Insider offenbart.
Lidl-Kunde werden schnell zu Dieben
Denn tatsächlich ist es strafbar, Lebensmittel beim Einkauf in die mitgebrachte Tasche oder den Rucksack zu packen. Das erklärt jetzt ein Filialleiter der Discounter-Kette auf der sozialen Plattform TikTok. Bis zum Zeitpunkt des Bezahlens handelt es sich laut dem Filialleiter nämlich noch um den Besitz des Supermarktes. Wer die Produkte also in einer privaten Tasche verstaut, dem könnte die Aktion laut Paragraf 242 des Strafgesetzbuchs als versuchter Diebstahl ausgelegt werden.
„Es wird oft kulant damit umgegangen und nicht geahndet“, so der Insider. „Aber ihr dürft theoretisch nicht in euren privaten Handtaschen oder Rucksäcken Lebensmittel zur Kasse transportieren.“
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DIESE Ausnahme gibt es
Zwar könnte dir ein Discounter-Mitarbeiter den Transport deiner Lebensmittel im Rucksack oder Einkaufsbeutel als Diebstahl auslegen. Anders sieht das allerdings bei privat mitgebrachten Einkaufskörben aus, in die Mitarbeiter Einsicht haben. Diese seien tatsächlich erlaubt.
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Wer also nicht riskieren will, dass er sich am Ende vor einem Filialleiter, Ladendetektiv oder gar der Polizei erklären muss und des Diebstahls bezichtigt wird, dem sei gut daran geraten, bei Lidl dann doch besser zum handelsüblichen Einkaufswagen oder Korb zu greifen.