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Kusel: Urteil für Polizistenmörder gefallen – das erwartet den Täter jetzt

Das Urteil gegen den Polizistenmörder von Kusel ist gesprochen. Er wird für seine Taten lange im Gefängnis bleiben müssen.

Kusel Polizistenmörder Symbolbild
© IMAGO / Future Image

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Der Mord an zwei Polizisten in Kusel, Rheinland-Pfalz, Anfang des Jahres hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Die beiden Beamten wollten bei einer nächtlichen Streife Wilderer stellen und wurden erschossen.

Nun hat das Landgericht Kaiserslautern den angeklagten Mörder von Kusel hart verurteilt. Er muss nun für lange Zeit ins Gefängnis.

Kusel: Polizistenmörder muss lebenslänglich hinter Gittern

Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch, den 30. November, zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.

Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Kusel getötet Polizisten
Fotos der getöteten Polizisten von Kusel. Foto: IMAGO / BeckerBredel

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

Mittäter muss nicht ins Gefängnis

Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von einer Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. „Plötzlich“ habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist das Feuer erwidert: Er (39) habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht aber nicht. Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.


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Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte gesagt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt, und die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Die Verteidigung hatte für „ein gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)