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Kaufland, Edeka und Co.: Diese Mogelpackung sorgt bei Kunden für Kopfschütteln

Kunden von Kaufland, Edeka und Co. können nur noch mit dem Kopf schütteln. Grund dafür sind diese Mogelpackungen.

Kaufland, Edeka und Co.: Diese Mogelpackungen können Kunden überhaupt nicht verstehen.
© IMAGO/Shotshop

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Wer bei Kaufland, Edeka und Co. einkaufen geht, der erwartet auch einen gewissen Standard, den die Supermärkte einhalten sollten. Dazu gehört, dass in einem Produkt auch so viel Inhalt drin sein sollte, wie es in Gramm oder Kilogramm angegeben ist.

Was aber, wenn das nicht immer der Fall ist? Diese Mogelpackung sorgt bei Kunden von Kaufland, Edeka und Co. jetzt für Kopfschütteln.

Kaufland, Edeka und Co.: Dagegen geht die Verbraucherzentrale vor

In den Zeiten, in denen die Lebensmittel immer teurer werden und uns seit längerem die Inflation beschäftigt, ist vielen Kunden von Kaufland, Edeka und Co. sicherlich das Wort „Shrinkflation“ ein Begriff. Damit beschreibt man den Umstand, dass Hersteller den Inhalt von Lebensmitteln verringern, aber den Preis dabei konstant halten. Ein Versuch, die Inflation zu verbergen. Die Verbraucherzentrale geht immer wieder gegen solche Mogelpackungen vor.

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Aber bis zu einem gewissen Grad sind diese Mogelpackungen erstaunlicherweise erlaubt. Denn gewisse Unterschreitungen und Schwankungen des Packungsinhalts werden vom Gesetzgeber erlaubt.

Diese Mogelpackungen sind gesetzlich erlaubt

Welche „Mogelpackungen“ dabei erlaubt sind, regelt laut „Merkur“ die Fertigpackungsverordnung. „Einzelne Packungen dürfen innerhalb der genannten Minusabweichungen weniger enthalten, wenn dies durch andere Packungen mit mehr Gewicht ausgeglichen wird. Der Mittelwert muss stimmen“, heißt es von Verbraucherschützern.

Aber auch, wenn sich die Hersteller an die Grenzwerte halten, darf nicht jedes Produkt nach Belieben unterfüllt sein. Das liegt an dem Mittelwertprinzip. In der Fertigpackungsverordnung wird genau geregelt, wie viel Inhalt weniger gesetzlich erlaubt ist. Der Ausgangspunkt ist dabei immer die auf der Packung stehende Nennfüllmenge.

Zum Beispiel sind bei Packungsinhalten von 5 bis 50 Gramm oder Milliliter 9 Prozent weniger erlaubt als angegeben. Oder bei Packungsinhalten von 100 bis 200 Gramm oder Milliliter sind 4,5 Prozent weniger erlaubt als angegeben.


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Bei Inhalten von 300 bis 500 Gramm oder Milliliter sind 3 Prozent weniger erlaubt als angegeben. Und bei Packungsinhalten von 1000 bis 10.000 Gramm oder Milliliter sind 1,5 Prozent weniger erlaubt als angegeben.

Für Kunden von Kaufland, Edeka und Co. ist die Regelung schwer nachvollziehbar. Vor allem auch, weil sie nicht überprüfen können, ob Hersteller die Toleranzgrenze eingehalten haben oder eben nicht.

Daher fordern Verbraucherschützer bereits eine Änderung der Regel. Sie fordern ein Mindestmengenprinzip anstelle des Mittelwertprinzips. Dadurch müsste in jeder Packung mindestens das drin sein, was oben draufsteht.