Eine bestimmte Personengruppe ist nun auch verpflichtet bei Kaufland, Aldi und Co. eine Impf-oder Genesenen-Nachweis vorzuzeigen oder ein negatives Corona-Testergebnis parat zu haben. Für wen gilt das?
Für diese bestimmte Gruppe ist es bei Kaufland, Aldi und Co. jetzt ernst geworden. Denn sie müssen sich jetzt auf eine 3G-Regelung einstellen.
Kaufland, Aldi und Co.: Für Mitarbeiter gilt im Laden nun die 3G-Regel
Denn Supermärkte wie Kaufland, Aldi und Co. müssen wegen der Pandemie ihr Tagesgeschäft umstellen wie viele andere Einzelhandelgeschäfte. Mit der bundesweiten Einführung von der 3G-Regel am Arbeitsplatz müssen auch Kaufland, Aldi und Co. umdenken.
Da im Einzelhandel logischerweise kein Home Office möglich ist, sind die Angestellten von Kaufland, Aldi und Co. seit Ende November verpflichtet, einen 3G-Nachweis zu erbringen. Das heißt, die Mitarbeiter müssen entweder nachweisen können, dass sie ausreichend geimpft, genesen oder negativ auf Covid getestet wurden.
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Das ist Kaufland:
- gegründet 1968, Firmensitz in Neckarsulm (Baden-Württemberg)
- ist ein Tochterunternehmen der Schwarz-Gruppe (ebenso wie Lidl)
- Das Unternehmen betreibt rund 1.300 Filialen, davon 667 in Deutschland und hat rund 132.000 Mitarbeiter
- Die Kette ist außerdem in Polen, Tschechien, Rumänien, Slowakei, Bulgarien, Kroatien und der Republik Moldau vertreten
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Laut dem neuen Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung dürfen Angestellte, die keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können, ihre Arbeit im Laden nicht ausführen.
Das bestätigt auch ein Statement von der Schwarz-Gruppe, zu der Kaufland gehört, gegenüber der „Frankfurter Rundschau“ (FR): „Aufgrund der aktuellen Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes ist der Zutritt zur Arbeitsstätte ausschließlich Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt.“
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Kaufland, Aldi und Co.: Kunden weiterhin von Regel ausgenommen
Weiter erklärte die Schwarz-Gruppe, dass man sich grundsätzlich „an den Verordnungen der Bundesländer, den jeweiligen regional gültigen Allgemeinverfügungen sowie der Corona-Arbeitsschutzordnung“ orientiere und diese entsprechend umsetze, so die FR.
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Kunden sind somit weiterhin von einem 3G-Nachweis ausgenommen, sofern Bund oder Länder nichts anderes beschließen.
Eine mögliche 2G-Regel wurde von Kaufland bereits vor einiger Zeit abgelehnt – laut Handelsverband Deutschland (HDE) wäre eine entsprechende Regel auch logistisch kaum umsetzbar.
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