Wenn du mit deinem Hund eine Runde drehen willst, solltest du zukünftig auf die Dauer des Spaziergangs achten.
Denn ein bereits in Kraft getretenes Gassi-Gesetz, das die Gesundheit deines Lieblings schützen soll, sieht vor, wie lange du mindestens mit deinem Hund draußen sein solltest.
Hund: Gassi-Gesetz in Kraft – SO lange musst du mit deinem Vierbeiner vor die Tür
Egal bei welchem Wetter, der Hund muss auch mal vor die Türe. Und zwar regelmäßig. Nicht nur um sein Geschäft zu erledigen, auch um sich zu bewegen und Vierbeiner-Freunde wiederzusehen. Doch wusstest du, dass es dafür einen bestimmte Zeitvorgabe gibt, denn du einhalten musst? Wenn nicht, erwartet dich ein ordentliches Bußgeld!
Das Gassi-Gesetz sieht laut der „Kreiszeitung“ vor, dass Besitzer mit ihrem Hund zweimal täglich für jeweils (mindestens) eine halbe Stunde rausgehen. Wortwörtlich äußerte sich Daniela Müller, Rechtsanwältin und Juristin im Spezialgebeit Rerechtsfragen wie folgt: „Der erwachsene Hund ist mindestens zweimal am Tag auszuführen und insgesamt eine Stunde.“
So heißt es demnach in der Tierschutz-Hundeverordnung wie folgt: „Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes drei mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson) zu gewähren.“
———————————-
Der Haushund als Begleiter des Menschen:
- Domestizierung fand vor etwa 15.000 bis 100.000 Jahren statt
- die wilde Stammform ist der Wolf
- weltweit gibt es etwa 500 Millionen Haushunde
- allein in Deutschland leben 9 Millionen als Haustiere
———————————-
Aber nicht nur das ist vorgeschrieben. Auch ein regelmäßiger Kontakt mit Artgenossen ist notwendig, um den Hund gesund zu halten. Diese Regelung wird nur ausgesetzt, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, mit anderen Tieren zu spielen.
———————————-
Mehr Hund-Themen:
———————————-
Hund: Höhe des Bußgelds bei Verstoß noch unklar
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Hunde nicht dauerhaft in einem Zwinger untergebracht werden. Laut der „Kreiszeitung“ bleibt bislang jedoch unklar, wie hoch ein Bußgeld beim Verstoß gegen das Gassi-Gesetz ausfällt.
++++ Hund: Schock-Video aufgetaucht! Unfassbar, was dieser Mann seinem Vierbeiner antut ++++
Bundesländer können „unabhängig von der bundesweiten Tierschutz-Hundeverordnung eigenen Bußgeld-Katalog erstellen und die Strafen bei einer Verletzung des Gassi-Gesetzes selbst festlegen“, heiß es weiterhin. (ali)