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Homeoffice wegen Gas- und Strompreis-Krise: DAS darf dein Chef nicht von dir verlangen

Als Corona ausgebrochen ist, musste viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in den Homeoffice schicken – ob sie wollten oder nicht. Nun könnte der neue Trend eine beliebte Methode sein, um Geld zu sparen.Inzwischen sind viele Menschen wieder zu ihrem Arbeitsplatz zurückgekehrt. Doch könnte mit der Inflation auch die Homeoffice-Pflicht wieder verschärft zunehmen?Homeoffice-Pflicht um Heizkosten zu sparen […]

Frau trinkt im Homeoffice warmen Tee.
© IMAGO / Panthermedia

Gas und Strom: Mit diesen 5 Tricks sparst du viele Energiekosten

Gas und Strom: Mit diesen 5 Tricks sparst du viele Energiekosten

Als Corona ausgebrochen ist, musste viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in den Homeoffice schicken – ob sie wollten oder nicht. Nun könnte der neue Trend eine beliebte Methode sein, um Geld zu sparen.

Inzwischen sind viele Menschen wieder zu ihrem Arbeitsplatz zurückgekehrt. Doch könnte mit der Inflation auch die Homeoffice-Pflicht wieder verschärft zunehmen?

Homeoffice-Pflicht um Heizkosten zu sparen – darf mein Chef das?

Seit langem sinken die Temperaturen vielerorts in Deutschland erstmals wieder unter die 20-Grad-Marke. Der ein oder andere überlegt vielleicht sogar, die Heizung anzustellen. Viele werden sich aus Angst vor der Gas- und Stromrechnung jedoch zurückhalten und lieber in Decken kuscheln.

Frau trinkt im Homeoffice warmen Tee.
Wer im Winter im Homeoffice arbeitet, sollte es sich bequem und warm machen. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Panthermedia

Sparen wollen auch Unternehmen und Arbeitgeber. Arbeitsräume täglich zu beheizen und die Elektrizität laufen zu lassen, kostet Geld. Wie gut, dass es sei Corona noch mehr Homeoffice gibt, könnte sich manch ein Chef denken. Doch zwingen dürfen sie die Arbeitnehmer nicht zum Homeoffice, wie ein Arbeitsrechtsexperte gegenüber „Focus“ verriet.

DAS kannst du von deinem Arbeitgeber verlangen

Daniel Hammes sagt, wenn die Verpflichtung zum Homeoffice nicht explizit im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinigung festgeschrieben ist, dann müssen Mitarbeiter nicht von zuhause arbeiten. Im Gegenteil sogar: „Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und dazu gehört neben den Arbeitsmitteln wie Laptop, Handy, etc. eben auch der Arbeitsraum als solcher.“


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Sollten sich jedoch Chef und Angestellter auf eine Tätigkeit im Homeoffice einigen, um Energiekosten zu sparen, dann habe der Arbeitnehmer sogar besondere Ansprüche: „In diesem Fall muss sich der Arbeitgeber an sämtlichen Kosten für die Einrichtung des Homeoffice beteiligen; also auch an zusätzlichen Kosten für Strom, für die Ausstattung des Homeoffice etc.“ Laut dem Arbeitsrechtsexperten seien das in der Regel zwischen 50 und 80 Euro, wie er bei „Focus“ erklärte.

Lässt dein Chef dir jedoch die Wahl, ob du ins Büro kommst oder von Zuhause aus arbeitest, dann verfalle dieser Anspruch.