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Führerschein: Aufgepasst! Umtausch-Frist läuft im Juli ab – für SIE ist es die allerletzte Chance

Führerschein: Aufgepasst! Umtausch-Frist läuft im Juli ab – für SIE ist es die allerletzte Chance

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Rettungsgasse: So bildest du sie richtig

Führerschein: Aufgepasst! Umtausch-Frist läuft im Juli ab – für SIE ist es die allerletzte Chance

Rettungsgasse: So bildest du sie richtig

Wenn sich der Verkehr außerorts staut, muss in Deutschland eine Rettungsgasse gebildet werden. Das musst du dabei beachten.

Lange wurde es angekündigt, nun machen die Behörden in Deutschland langsam ernst: Millionen Menschen müssen ihren Führerschein umtauschen, damit das wichtige Dokument in der ganzen EU einheitlich und fälschungssicher wird.

Die über 40 Millionen deutschen Führerscheine werden bis zum 19. Januar 2023 nach Jahrgängen gestaffelt umgetauscht – für bestimmte Gruppen endet die dazugehörige Umtauschfrist noch im Juli.

Führerschein: Schonfrist vorbei – DIESE Autofahrer müssen aufpassen

Die aufwendige Führerschein-Umtausch-Aktion ist in Deutschland per Gesetz geregelt, damit sie nicht im Chaos endet. So sind die Inhaber des Dokumentes in Geburtsjahrgänge aufgeteilt, um ihren alten Lappen (oft im rosa Papierformat) bei der Führerscheinstelle gegen eine digitale Scheckkarte umzutauschen.

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Aktuelle Umtauschfristen für Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:

  • zwischen 1953 und 1958 geboren –> Umtausch bis 19. Juli 2022
  • zwischen 1959 und 1964 geboren –> Umtausch bis 19. Januar 2023
  • zwischen 1965 und 1970 geboren –> Umtausch bis 19. Januar 2024
  • zwischen 1971 und später geboren –> Umtausch bis 19. Januar 2025

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In diesem Jahr läuft die Frist der Jahrgänge 1953 bis 1958 ab – genauer am 19. Juli 2022. Autofahrer, die in diesen sechs Jahren geboren wurden, hätten ihre Scheine ursprünglich bis zum 19. Januar 2022 tauschen müssen. Doch weil die Corona-Pandemie persönliche Behördengänge erschwerte, wurde die Frist auf sechs Monate verlängert.

Führerschein: Was passiert, wenn Autofahrer die Frist verstreichen lassen?

Laut ADAC ist der Umtausch verpflichtend, wer die Frist nicht einhält, muss in Deutschland mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Im Gegensatz zu Bus- und Lkw-Fahrern begehen Autofahrer mit der Nichtbeachtung der Umtauschfrist allerdings keine Straftat. Im Ausland könnte der alte Führerschein jedoch für alle Fahrzeugklassen für Probleme sorgen.

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Wer also Ärger jeglicher Art vermeiden will, sollte die Umtauschfrist für den Führerschein einhalten. Beim Gang zur Behörde sollten Autofahrer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto dabei haben. Die Ausstellung des neuen Führerscheins kostet den Inhaber darüber hinaus rund 25 Euro. (kv)