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Führerschein: Frist läuft ab! In wenigen Tagen musst du deinen Lappen umtauschen

Wer seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat, sollte sich jetzt beeilen. Denn die Frist endet in wenigen Tagen.

Führerschein
u00a9 IMAGO / Lobeca

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Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in Deutschland umgetauscht werden. Bis zum Jahr 2033 betrifft das jeden Führerschein, der vor 2013 ausgestellt wurde. Hintergrund ist, dass die Lappen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein.

Jedes Jahr sind andere Jahrgänge für den Umtausch vorgesehen. Für viele Menschen läuft die Frist in wenigen Tagen ab, dann sind die Führerscheine ungültig.

Führerschein: SIE müssen sich beeilen  

In diesem Jahr sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 dran. Bis zum 19. Januar 2023 haben die Betroffenen noch Zeit, ihren alten „Lappen“ umzutauschen und sich die Plastikkarte abzuholen. Anders als bisher verlieren die Dokumente zukünftig nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Spätestens dann müssen sie erneuert werden.

Zuständig sind die Führerscheinbehörden des aktuellen Wohnsitzes. Dort ist ein Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Motorrad- und PKW-Klassen zu stellen. Benötigt wird zwingend der Personalausweis oder Reisepass, sowie ein biometrisches Passfoto.

Die Kosten für den neuen Führerschein liegen bei 25 Euro – plus das Geld für das Passfoto, falls noch nicht vorhanden. Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.


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Sollte die Frist für dem Umtausch am 19. Januar 2023 nicht eingehalten werden, könnte bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von zehn Euro drohen. In Ausnahmefällen könnten die Länder jedoch auch von einem Bußgeld absehen. „Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der Pandemie ein Umtausch in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist“, heißt es von der offiziellen Seite der Bundesregierung. Der Fahrer begeht damit in dem Moment zwar eine Ordnungswidrigkeit, jedoch keine Straftat. Denn die Fahrerlaubnis bleibt auch ohne Umtausch des Führerscheins bestehen.