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Flughafen-Chaos wegen „Letzter Generation“ – jetzt stellen sich alle diese eine Frage

Nach dem Flughafen-Chaos wegen „Letzter Generation“ am Donnerstag (13. Juli) stellen sich viele Fluggäste nur noch eine Frage.

Anflugtafel im Flughafen Düsseldorf zeigt Verspätungen und Ausfälle wegen "Letzter Generation"-Aktion
© David Young/dpa

Letzte Generation Protest Flughafen Duesseldorf

Aktivisten klebten sich am Donnerstag (13. Juli) auf dem Rollfeld des Düsseldorfer Airports fest.

Erst am Donnerstag (13. Juli) hat die „Letzte Generation“ erneut an Flughäfen in Düsseldorf und Hamburg für Chaos gesorgt. Und schon am Freitag schlugen die Klimaaktivisten auf Hauptverkehrsadern im ganzen Land wieder zu.

Nachdem viele Urlauber Stunden auf ihren Flug warten mussten oder teils sogar umgeleitet oder auf später vertröstetet wurden, stellen sie sich jetzt die eine Frage: Welche Rechte habe ich eigentlich, wenn mein Flug wegen einer Aktion der „Letzten Generation“ ausfällt? Wir haben bei der Verbraucherzentrale nachgefragt und geben dir im Folgenden Tipps für deinen Schadensersatzanspruch mit auf den Weg.

Flughafen-Chaos wegen „Letzter Generation“ – das sind deine Rechte

„Fällt ein Flug aus, können Reisende sich den Flugpreis erstatten lassen oder einen Ersatzflug wählen“, erklärt Carolin Semmler. Die Rechtsanwältin und Referentin der Gruppe Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass dieses Recht immer bestehe, „egal, aus welchem Grund“ auch immer der Flug ausfällt.

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„Zusätzlich ist die Fluggesellschaft in bestimmten Fällen zu sogenannten Ausgleichszahlungen verpflichtet“, ergänzt die Expertin. „Dies sind pauschale Entschädigungen, die Reisende im Falle einer Flugverspätung oder -annullierung verlangen können.“ Allerdings gäbe es hier frappierende Unterschiede je nachdem, wie lang die Flugstrecke ist und um wie viele Stunden der Fluggast später am Ziel ankommt.

Dämpfer für Fluggäste

Im Falle der Klimaaktionen der „Letzten Generation“ könnte es allerdings eine Ausnahme geben, merkt Semmler an. „Derartige Ausgleichszahlungen muss die Fluggesellschaft nicht zahlen, wenn ein sogenanntes ‚außergewöhnliches Ereignis‘ zu der Verspätung oder dem Ausfall geführt hat.“ Und genau als solches könnten die Proteste der Aktivisten ausgelegt werden.


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„Dies hätte zur Folge, dass die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlungen leisten muss.“ Die grundsätzlichen Ansprüche auf Rückzahlungen und auch etwaige Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Unterbringung im Hotel bleiben davon aber unbetroffen, versichert die Verbraucherschützerin. So heißt es auch auf der Verbraucherseite: Die Airline „haftet dann nicht, wenn sie nachweist, dass sie die Annullierung nicht verschuldet hat“. Das trifft etwa bei Streiks, Startverboten oder auch schlechtem Wetter zu.


Weitere Tipps zum Thema Schadensersatz:

  • Zusätzliche Kosten wie Fährenfahrten etc. kannst du ebenfalls geltend machen.
  • Auch bei Pauschalreisen kannst du Ansprüche auf Preisminderung, Kündigung oder Schadensersatz erheben.
  • Aber Vorsicht: Wer storniert, verzichtet auf Betreuungsleistungen durch die Airline. Es lohnt sich in den meisten Fällen, einen vorgeschlagenen Ersatzflug zu wählen.

Über die App „Flugärger“ der NRW-Verbraucherzentrale kannst du deine Ansprüche auf Ersatz kostenlos berechnen lassen.