Wer öfter online bestellt, bekommt auch dementsprechend häufig mit dem Paketdienst von DHL zu tun. Viele Webshops bieten dabei kostenlosen Versand an oder verlangen einen Pauschalbetrag von 4,50 Euro.
Solltest du dir allerdings etwas aus dem Ausland per DHL nach Hause liefern lassen, dann musst du zusätzlich zu den Versandkosten noch Zoll und eventuell weitere Gebühren bezahlen. Eine Kundin ist jedoch verwirrt, als sie in ihrem Briefkasten eine Abholkarte für ein Paket entdeckt.
DHL: Kunde blickt auf Abholkarte und stutzt – was hat das zu bedeuten?
Diese Kundin hat offensichtlich etwas aus dem Ausland bestellt, denn auf ihrem Abholschein steht „DHL Paket Int.“, was die Kurzform für international ist. Außerdem ist darauf auch eine Rechnung aufgeführt. Insgesamt soll die Kundin 9,80 Euro bezahlen, damit sie ihre Sendung abholen kann.
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Das ist die Deutsche Post DHL Group:
- Post- und Paketdienstleister sowie Anbieter internationaler Express-, Speditions-, E-Commerce- und Supply-Chain-Management-Leistungen
- Von 1998 bis 2002 schrittweiser Erwerb von DHL durch Deutsche Post AG
- Konzern mit rund 550.000 Mitarbeiter in 220 Ländern
- 66,8 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2020
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Doch diese Rechnung geht in ihrem Kopf nicht auf. „Wenn diese Rechnung auf meiner Abholkarte steht, was beinhaltet die Bezeichnung ‚Zoll‘?“, fragt sie auf Facebook nach. Denn ihre Bestellung kostet eigentlich gar nicht so viel, dass dafür Zölle anfallen müssten. Könnte damit die Einfuhrumsatzsteuer gemeint sein?
DHL: Kunde entdeckt Hinweis auf Abholkarte und ist verwirrt
Ein anderer Kunde hat den gleichen Einfall. „Ja, mit Zoll ist hier sicherlich die Einfuhrumsatzsteuer gemeint“, kommentiert er. „Zoll selbst wird erst bei einem höheren Warenwert fällig.“
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Auch DHL selbst bestätigt diese Vermutung. „Zollgebühren fallen erst ab einem Warenwert von über 150,- Euro an. In Deinem Fall handelt es sich um die Einfuhrumsatz-/Mehrwertsteuer.“ (mbo)