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DHL, Hermes, DPD & Co.: Vorsicht beim Bestellen der Weihnachtsgeschenke! DAS musst du unbedingt wissen

Kurz vor Weihnachten bestellen viele Menschen ihre Geschenke online. Dabei können Kunden von DHL, Hermes, DPD und Co. böse Überraschungen erleben.

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Deutsche Post: Päckchen nicht angekommen - was Du jetzt tun musst

Viele kennen das Ärgernis. Ihr habt etwas bestellt, doch das Päckchen ist nicht bei euch angekommen und ihr habt auch keine Benachrichtigung im Briefkasten? Euch sind die Hände dann nicht gebunden.

Black Friday ist gerade vorbei, schon steht Weihnachten vor der Tür. Es ist Hochsaison bei DHL, Hermes, DPD und Co. Denn viele Menschen bestellen ihre Geschenke mittlerweile online.

Davon erhoffen sie sich günstigere Deals und vor allem weniger Stress als beim Einkauf in den zur Weihnachtszeit überfüllten Innenstädten. Doch Vorsicht! Wer nicht auf die Feinheiten achtet, dem droht auch beim Versand durch DHL, Hermes, DPD und Co. Stress.

DHL, Hermes, DPD und Co.: Wichtiger Hinweis

Wer seine Weihnachtsgeschenke im Netz kauft, dem ist klar: In der Regel fallen Versandkosten an. Bei manchen Bestellungen fallen allerdings noch weitere Gebühren an. Das ist nach Angaben des Duisburger Hauptzollamts dann der Fall, wenn die Waren aus einem Nicht-EU-Land stammen. Dabei werden für Waren im Wert von bis zu 150 Euro eine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Bei teureren Waren fallen sogar Zollgebühren und möglicherweise Verbrauchsteuern an. Da kann ein Online-Deal schnell recht teuer werden.


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Immerhin gibt es eine Ausnahme für private Geschenksendungen. „Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei“, so das Zollamt. In den anderen Fällen würden DHL, Hermes, DPD und Co. die Zollformalitäten in der Regel übernehmen und bei den Kosten in Vorleistung treten. Dafür werde allerdings eine Servicepauschale fällig, über die Kunden sich vor dem Kauf in den AGB’s des Versandshops informieren sollten.

Zoll-Stress im Weihnachtsgeschäft

Sollten jedoch Angaben für die notwendige Zollabwicklung fehlen, wird es kompliziert. Dann wendet sich die Deutsche Post AG an dich als Besteller und du musst die Fragen zur Zollabwicklung beantworten. „Andernfalls wird die Postsendung an das für den Empfänger zuständige Zollamt weitergeleitet“, erklärt das Hauptzollamt Duisburg. Du wirst in diesem Fall persönlich benachrichtigt und musst dich dann um die Zollabwicklung kümmern.


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Damit du in diesem Fall nicht zum Zollamt tingeln musst, hat der Zoll jetzt ein neues digitales Angebot erweitert. „Mit der neuen IT-Anwendung ‚Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen‘ (IPK) können Bürger*innen und auch Unternehmen, die nicht Teilnehmer am ATLAS-System sind, in einem Nicht-EU-Land bestellte Kleinsendungen bis 150 Euro und private Geschenksendungen bis 45 Euro einfach und effizient selber über das Zollportal online anmelden“, heißt es.

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Das Duisburger Zollamt warnt in diesem Zusammenhang auch vor gefälschten Produkten. Ein vermeintlich günstiger Deal könne da schnell ins Geld gehen. Denn nicht nur werden gefälschte Markenprodukte beim Zoll vernichtet und das Geld sei in der Regel weg. „Außerdem erwarten den Paketempfänger gegebenenfalls Schadensersatzforderungen der Markenunternehmen oder sogar strafrechtliche Folgen.“

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