Müsste man die Zufriedenheit der Kunden der Deutschen Bahn mit einem Wort beschreiben müssen, so trifft es „durchwachsen“ wohl ganz gut. Auch wenn sich der Eisenbahnkonzern immer wieder dafür einsetzt, günstige Tarife wie das Deutschlandticket auf den Markt zu bringen, so ist gerade die Unzuverlässigkeit der Bahnen und Züge ein großes Streitthema.
+++ Preisschock bei der Deutschen Bahn! Sie trifft es jetzt besonders hart +++
Dass man bei einer Verspätung oder gar einem Zugausfall bei ICEs und ICs Geld zurückerhält, dürfte jedem DB-Kunden bekannt sein. Doch gilt das auch beim Deutschlandticket? Und was muss man dabei beachten?
Deutschlandticket: Geld-zurück-Garantie mit großem Aber
Die gute Nachricht zuerst: Auch Besitzer eines Deutschlandtickets haben Anspruch auf Geld, wenn ihre Bahn mal wieder verspätet kommt oder sogar gar nicht erst fährt. Da kommt aber auch schon ein großes Aber: Nur wenn deine Bahn mindestens 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof eintrifft, erhältst du Geld zurück.
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Doch wer jetzt hohe Beträge erwartet, ist schief gewickelt. Gerade mal 1,50 Euro pro Verspätung von mindestens 60 Minuten sind drin. Das gelte laut DB aber nur bei Verspätungen, für die das Unternehmen selbst verantwortlich ist. Fällt deine Bahn etwa wegen eines Unwetters aus oder weil sich eine Person auf den Gleisen bewegte, so siehst du von dem Geld nichts. Es gibt aber noch ein weiteres Aber.
Deutsche Bahn zahlt erst ab diesem Betrag
Denn der Bahn-Konzern zahlt erst Beträge ab vier Euro aus. Alles darunter fällt unter die gesetzliche Bagatellgrenze. Du müsstest also gleich dreimal hintereinander über eine Stunde verspätet am Zielbahnhof ankommen, um überhaupt vier Euro als Entschädigung ausgezahlt zu bekommen.
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Und auch beim Deutschlandticket gibt es eine grundsätzliche Obergrenze in Sachen Rückzahlung. Gerade mal ein Viertel kann höchstens erstattet werden. Bei einem Preis von 49 Euro würden also gerade mal 12,25 Euro ausgezahlt werden. Wer es trotz dieser ernüchternden Fakten versuchen will, der kann sich beim Servicecenter oder bei der Fahrgastrechte-Abteilung der Deutschen Bahn einreichen.