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Deutsche Bahn: Reisende wollen Tickets erstatten – doch DIESER Fehler kostet sie alles

Reisende der Deutschen Bahn aufgepasst! Bei der Rückerstattung deiner Tickets solltest du keinesfalls in diese Kostenfalle treten.

Deutsche-Bahn_ Kostenfalle bei Ticket-Rückerstattung
© IMAGO/Manngold

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Wer regelmäßig mit der Deutschen Bahn unterwegs ist, der ist mit Sicherheit das ein oder andere Mal in die Situation gekommen, für eines seiner Tickets eine Erstatten verlangen zu müssen. Doch aufgepasst! Sobald diese Kostenfalle zuschnappt, müssen Fahrgäste ordentlich blechen.

Eine Verspätung oder gleich der komplette Zugausfall – bei Reisenden, die das Auto links liegen lassen und stattdessen auf den Service der Deutschen Bahn zurückgreifen, schwingt stets die Sorge mit, dass sie ihre Fahrt aufgrund kurzfristiger Komplikationen plötzlich doch nicht antreten können. In diesem Fall haben Fahrgäste die Möglichkeit, eine Ticket-Erstattung anzufordern. Doch zurzeit warnt die Verbraucherzentrale Sachsen vor einer fiesen Kostenfalle, die betroffenen Gäste das Geld aus der Tasche zieht.

Deutsche Bahn: Dann schnappt die Falle zu

Im Netz kursiert derzeit ein kostenpflichtiger Antragsservice, welcher der offiziellen DB-Website zum Verwechseln ähnlich aussieht. Das Problem? Die Fake-Seite gaukelt den Ticketkäufern vor, dass man „ein Drittel des Erstattungsbetrags als Honorar einbehalten“ müsse, berichtet „Chip.de“. Wer den vollen Betrag zurückerstattet bekommen möchte, sollte dieser Kostenfalle also unbedingt entgehen.

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Auf der offiziellen Website der Deutschen Bahn, können Reisende die Rückerstattung einfach und unkompliziert über ihr persönliches Kundenkonto abwickeln. Wer die DB Navigator App nutzt, kann alternativ darüber an sein Geld kommen. Reisende, die kein Kundenkonto haben, können sich das entsprechende Fahrgastrecht-Formular herunterladen und darüber ihr Recht geltend machen.


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Wer also plant bei der Deutschen Bahn eine Rückerstattung einzuleiten, der sollte auf der Website ganz genau hinsehen, dass er nicht auf einen der kostenpflichtigen Anbieter hineinfällt. Es gilt: Sobald ein Teil des Erstattungshonorar einbehalten werden soll, sollten Reisende unbedingt hellhörig werden.