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Deutsche Bahn wird verklagt – Tausende Kunden sind betroffen

Die Deutsche Bahn hat nun eine Klage der Verbraucherschützer am Hals. Davon betroffen sind Tausende Bahnkunden.

Die Deutsche Bahn wurde von Verbraucherschützern verklagt.
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Mit einer Bahncard können Reisende der Deutschen Bahn bei jeder Fahrt 25 oder 50 Prozent sparen. Mit der Bahncard100 kann man sogar flexibel durch ganz Deutschland reisen. Nach Zahlung des einmaligen Betrages für die jeweilige Bahncard verlängert sich diese immer automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht sechs Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Zum Testen gibt es Probe-Bahncards.

Doch Verbraucherschützer sehen in der Kündigungsfrist dieser Testmodelle ein Problem. Jetzt hat die Deutsche Bahn eine Klage am Hals.

Deutsche Bahn: Klage wegen Kündigungsfrist

Früher konnte eine Probe-Bahncard bis zu sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit gekündigt werden. Inzwischen wurde diese Frist auf vier Wochen verkürzt. Wird die Probe-Bahncard dann nicht rechtzeitig gekündigt, geht das Probe-Modell automatisch in eine einjährige Bahncard 25 oder 50 über. Genau das hat schon viele Menschen viel Geld gekostet, denn erst zum Ende dieser einjährigen Laufzeit kann die Bahncard gekündigt werden.


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Damit verstößt das Unternehmen gegen ein Gesetz, das es Verbrauchern eigentlich ermöglichen solle, leichter aus dauerhaften Verträgen herauszukommen, sagt Rechtsexperte Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen. Aus Sicht der Verbraucherschützer handelt es sich zudem um einen Anschlussvertrag, der laut Gesetz jeden Monat kündbar sein müsse. Daher haben Verbraucherschützer nun Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte den Eingang einer entsprechenden Klage gegen die DB Fernverkehr.

Bahn weist Vorwürfe von sich

Die Deutsche Bahn sieht die Angelegenheit dann doch ein wenig anders. Sie wies darauf hin, dass die Konditionen der Probe-Bahncard transparent im Angebot und den allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben seien, wie es in der Pressemitteilung heißt.


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