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Deutsche Bahn: Frau muss Urlaub wegen Bahnstreik absagen – als sie Geld zurückfordert, trifft sie der Schlag

Der Streik bei der Bahn sorgte dafür, dass eine Hamburgerin den Urlaub absagen musste. Sie forderte eine Rückerstattung – es kam richtig übel.

Deutsche Bahn
© IMAGO/Hanno Bode

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Die Deutsche Bahn bleibt Aufreger der Nation! Erst Ende Januar endete der Mega-Streik bei der Deutschen Bahn, als sieben lange Tage so gut wie nichts ging. Pendler mussten zusehen, wie sie zur Arbeit kommen. Und auch Personen, die einen Kurzurlaub buchten, mussten plötzlich umdisponieren. Schlimmer noch: Bei einigen fiel er sogar wegen des Bahnstreiks komplett aus!

Laura H. (26) aus Hamburg wollte mit ihrer Mutter und ihrem Bruder für zwei Tage nach Amsterdam (Niederlande) reisen, dort das Wochenende verbringen. Doch dann kam der Bahnstreik – und die Fahrt fiel aus! Keine Chance, mit der Deutschen Bahn nach Amsterdam zu kommen. Die zwei gebuchten Nächte in einem Hotel konnten nicht storniert werden.

Deutsche Bahn: Frau muss Urlaub wegen Bahnstreik absagen

Gegenüber dieser Redaktion erzählt sie: „Ich war stinksauer, wir hatten uns so sehr auf das Wochenende gefreut. Ich habe einen Rückerstattungsantrag für die ausgefallenen Fahrten gestellt. Das ist ja leider fast schon Normalität, wenn man mit der Deutschen Bahn unterwegs ist.“ Tatsächlich bekam sie wenige Tage später Post von der Bahn. Der Inhalt hatte es in sich, denn: Die Deutsche Bahn erstattet nur die Hälfte der gesamten Fahrtkosten – obwohl bei ausgefallenen Zügen Kunden der volle Beitrag zusteht!

Laura H.: „Mich traf der Schlag, wir reden hier von einer Summe von über 100 Euro, die sich in Luft auflösten. Ich habe sofort Wiederspruch eingelegt, jetzt wird der Fall nochmal geprüft.“ Ob sie den restlichen Betrag erhält, steht noch in den Sternen. Das ist aber nicht alles, denn die 26-Jährige reichte auch die Hotelkosten ein, für die die Bahn wegen des Streiks gerade stehen soll.

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Die Buchung für das Hotel in Amsterdam. Das Geld will die Hamburgerin von der Deutschen Bahn zurückhaben. Foto: Metin Gülmen/DER WESTEN

Verbraucherzentrale mit klarer Ansage

Doch das lehnt die Deutsche Bahn ab. In den AGB heißt es: „Für weitere Kollateralschäden durch Zugausfälle haftet die Deutsche Bahn nicht.“ Für Laura H. ein Unding. Sie ledert los: „Einen Städtetrip bucht man nicht immer kurzfristig, der Termin stand länger fest. Wenn die Deutsche Bahn wenige Tage vorher einen Streik ankündigt, kann man in einigen Hotels nicht mehr stornieren. Manche erkennen den Grund nicht mal an. Es geht hier um über 150 Euro, die ich zurückhaben will. Der Urlaub hätte nämlich wie geplant stattgefunden – wenn die Deutsche Bahn gefahren wäre!“


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Diese Redaktion hakte bei der Verbraucherzentrale Hamburg nach. Rechts-Expertin Julia Rehberg klärt auf: „Es liegt oft am Ermessen der Bahn, ob Hotelkosten zurückerstattet werden. Man kann es mit einem entsprechenden Antrag versuchen.“ Tatsächlich gibt es aber noch eine weitere Möglichkeit, an die sich Betroffene wenden können: „Bei einer negativen Rückmeldung sollte man den Fall der Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (söp) schildern. Sie arbeitet für Verbraucher kostenfrei und urteilt final über Anträge. Viele Leute kennen sie nicht.“ Bleibt abzuwarten, wie dieser und ähnliche Fälle ausgehen…