Die Deutsche Bahn hat am 24. November 2021 die 3G-Regel in allen Zügen eingeführt. Durch welches Bundesland ICE, Regio und Co. fahren, ist dabei egal. Einen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis ist Pflicht. So soll die Ausbreitung von Corona verhindert werden.
Dennoch gilt die 3G-Regel nicht überall. Es gibt bei der Deutschen Bahn eine Ausnahme, für die du sogar einen 2G-Nachweis vorzeigen musst.
Deutsche Bahn: HIER gilt die 2G-Regel
Eine Zugreise kann schon einmal lang werden. Wer dabei Lust auf Brötchen, Kaffee oder Rührei bekommt, sollte allerdings entweder geimpft oder genesen sein. Denn im Bordbistro und -restaurant der Deutschen Bahn wird genau darüber ein Nachweis fällig.
Das heißt: Willst du deinen Kaffee nicht an deinem Platz, sondern im Bistro genießen, musst du dich auf eine entsprechende Kontrolle durch die Mitarbeitenden dort einstellen.
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Das ist die Deutsche Bahn:
- die Deutsche Bahn AG wurde am 1. Januar 1994 gegründet
- entstand aus der Fusion der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn der DDR
- beschäftigt rund 338.00 Mitarbeiter (Stand: Dezember 2020)
- Umsatz 2020: 39,9 Milliarden Euro
- Vorstandsvorsitzender ist Richard Lutz
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Deutsche Bahn: Sonderregeln in zwei Bundesländern
Reisende, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen ein entsprechendes Attest und einen negativen Testnachweis zeigen. Einen Sonderweg gehen Bayern und Berlin, dort muss es ein PCR-Test sein.
Zusätzlich musst du im Bordbistro die Maskenpflicht beachten, genau wie auf deinem Sitzplatz auch. Nur zum Verzehr von Speisen und Getränken darfst du sie abnehmen.
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Deutsche Bahn: Auch in DIESEN Zügen gelten die Regeln
Diese Regeln gelten auch dann, wenn der Zug nicht zur Deutschen Bahn, sondern zum Beispiel zur französische Thalys oder der tschechische Bahn České dráhy gehört. Ausschlaggebend ist, in welchem Land der Zug unterwegs ist. (vh)