Zwar spielt Corona mehr oder weniger gar keine Rolle mehr in unserem Leben, dennoch könnte es zur Rückkehr einer Regelung aus der Zeit der Pandemie kommen. Ab Herbst soll es nämlich wieder möglich sein, sich per Telefon eine Krankschreibung vom Arzt organisieren zu lassen.
Allerdings gilt diese nur bei Krankheiten ohne schwere Symptome. Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen, erfährst du hier.
Corona-Regelung vor Rückkehr?
Während der Corona-Pandemie war es erprobt worden, telefonisch Krankschreibungen fordern zu lassen. So mussten Patienten beispielsweise bei Erkältungsbeschwerden nicht unbedingt in die Arzt-Praxis gehen. Ab dem 1. April 2023 war die Regelung nach mehrmaliger Verlängerung ausgelaufen.
Auch interessant: Clan-Eskalation in Berlin: Schüsse auf Café von Arafat Abou-Chaker – kurz zuvor passierte DAS
Jetzt aber hat die Bundesregierung bekannt gegeben: „Der Bundestag hat nun eine Regelung verabschiedet, nach der der Gemeinsame Bundesausschuss gebeten wird, innerhalb der nächsten sechs Monate entsprechende Richtlinien auszuarbeiten“. Heißt: Ab Herbst sollte es für die Patienten wieder möglich sein, die telefonische Krankschreibung beim Arzt zu nutzen. In manchen Fällen sind Krankschreibungen sogar per Videosprechstunde möglich.
Bei Patienten, die keine schweren Krankheitssymptome haben, können Ärzte die Arbeitsunfähigkeit nach einer telefonischen Beratung feststellen. Dies solle in Zukunft nicht nur für Erkältungen, sondern auch für andere akute Erkrankungen gelten. „Damit vereinfachen wir die Versorgung der Patienten und entlasten Arztpraxen von vermeidbarer Bürokratie“, sagte Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen.
Telefonische Krankschreibung erleichtert die Arbeit
So müsste ein Patient, der an einem Magen-Darm-Infekt leide, nicht mehr in einem überfüllten Wartezimmer sitzen. Die Neuregelung ist Teil des neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes des Gesundheitsministers. „Telefonische Krankschreibung erspart Patienten den Weg zum Arzt und erleichtert den Praxen die Arbeit“, so Lauterbach dazu. „Das macht Sinn bei Fällen ohne schwere Symptomatik.“ Dennoch können Patienten weiter selbst entscheiden, ob sie in solchen Fällen auch zum Arzt gehen wollen. Lauterbach verweist aber auch auf oft überfüllte Praxen.
Mehr News für dich:
In dem Gesetzentwurf wird zudem erwähnt, dass sich die Sonderregelung als sinnvolle Entlastung erwiesen habe. Viele Praxen würden die Regelung also willkommen heißen – auch ohne Corona. (dpa)