Bußgelder sind ärgerlich und können ganz schön teuer werden. Zu den typischen Fallen gehören unter anderem zu geringe Abstände, die Missachtung der Vorfahrt und falsches Überholen. Selbst bei einer falschen Parkscheibe drohen Strafen.
Ab Sommer könnten Bußgelder für ein neues Vergehen folgen. Was für einige Verkehrsteilnehmer bisher lediglich als Empfehlung galt, wird dann nämlich zur Pflicht.
Bußgeld: Diese Personen müssen jetzt handeln
Wie der ADAC berichtet, gibt es eine neue Regel für Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen. Demnach müssen die Flüssiggasanlagen in den Fahrzeugen ab dem 19. Juni 2025 regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden.
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Heißt konkret: Die Prüfung muss ab dem ersten Termin alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei neuen Wohnmobilen und Wohnwagen müssen Sachverständige noch vor der ersten Inbetriebnahme ihr Go geben, ebenso wie bei einer Wiederinbetriebnahme. Dadurch wird das Unfall-Risiko beim Kochen, Kühlen und Heizen im Camper minimiert.
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Neue Regel: So teuer kann der Verstoß werden
Wer sich nicht an die neue Regel hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dann müssen Halter von Wohnwagen und Wohnmobilen mit Bußgeldern rechnen. Sie fallen nach Angaben des ADAC je nach Fristüberschreitung unterschiedlich aus:
- 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten)
- 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten)
- 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten)
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Um das Bußgeld zu umgehen, sollten Betroffene handeln und die Flüssiggasanlagen bis zum 19. Juni 2025 prüfen lassen. Ab diesem Zeitpunkt endet die Übergangsfrist, und der Nachweis des Checks ist verpflichtend.