Es gibt Dinge, die muss einfach jeder im Auto dabei haben. Dazu gehören der Verbandskasten und das Warndreieck. Und dann gibt es noch viele praktische Dinge, die manche Autofahrer immer im Auto mit sich führen. Das kann zum Beispiel der Regenschirm im Kofferraum sein oder die Einkaufstasche, die immer im Handschuhfach liegt.
Auch Pfandflaschen oder Müll kann man bei vielen Menschen im Auto finden – aber all das ist natürlich harmlos und erlaubt. Es gibt aber auch Gegenstände, die nichts im Auto zu suchen haben. Werden sie zum Beispiel bei einer Kontrolle entdeckt, kann ein saftiges Bußgeld fällig werden.
Bußgeld: Bis zu 10.000 Strafe!
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) erklärt in einem Video, dass das Mitführen bestimmter Arten von Messern sowohl generell als auch im Auto verboten ist. Dass verbotene Waffen wie Schlagstöcke, Degen oder Schwerter auch im Auto verboten sind, dürfte jedem klar sein. Aber auch andere Messer sind im Auto verboten. Obwohl das Auto in Deutschland rechtlich als Privatraum gilt, kann das Mitführen folgender Messer im Auto mit einem Bußgeld geahndet werden:
- Generell verbotene Messer (zum Beispiel Buttefly-, Fall-, Faustmesser)
- Alle Einhandmesser
- Messer mit feststehender Klinge mit einer Länge von mehr als zwölf Zentimetern
- Messer, die als Waffe gelten
++ Bußgeld: Fiese Änderung für Autofahrer! Fehlendes Detail kann richtig teuer werden ++
Entdeckt die Polizei eines der oben genannten Messer im Auto, können laut ADAC bis zu 10.000 Euro Bußgeld anfallen – sofern kein berechtigtes Interesse für das Mitführen der verbotenen Messer besteht. In den Paragrafen 42 und 53 des Waffengesetzes (WaffG) findet sich die gesetzliche Grundlage für die Verbote. Ein gewöhnliches Taschenmesser stellt in der Regel kein Problem dar.
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Wer beispielsweise ein typisches Brotmesser mit zum Campingurlaub oder Picknick nimmt, sollte es in einem sicheren, gut verschlossenen Behälter aufbewahren und nicht einfach ins Handschuhfach legen.