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Klimakleber: Radfahrerin starb während Straßen-Blockade – doch von DIESER Bluttat bekam keiner etwas mit

Während einer Aktion von Klimaklebern starb im Herbst 2022 eine Radfahrerin nach einem Unfall. Gleichzeitig kam es aber zu einer Bluttat….

u00a9 dpa

Rettungsgasse: So bildest du sie richtig

Wenn sich der Verkehr außerorts staut, muss in Deutschland eine Rettungsgasse gebildet werden. Das musst du dabei beachten.

Es war ein Unfall, der ganz Deutschland erschütterte. Am 31. Oktober starb eine 44-jährige Radfahrerin in Berlin, nachdem sie auf der Bundesallee von einem rechtsabbiegenden Betonmischer überrollt worden war. Ihre Bergung durch einen Hubwagen hatte sich verzögert, weil Klima-Kleber der Gruppe Letzte Generation eine Straße blockiert hatten.

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Was damals unterging: Der Fahrer des Betonmischers, Victor Z., 64, wurde nach dem Unfall selbst Opfer einer Messer-Attacke. Ein Obdachloser, der durch die Schreie des Opfers auf den Unfall aufmerksam geworden war, stürzte auf ihn zu und rammte ihm ein Messer in die Brust — „ohne erkennbaren Grund“, wie es damals im Polizeibericht hieß.

Während Klimakleber-Protest: Lkw-Fahrer überlebt Messer-Attacke

Die 44-jährige Radfahrerin starb Tage später an den Folgen ihrer schweren Verletzungen. Eine Ärztin hatte entschieden, die Frau ohne Hubwagen zu bergen.

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Der Lkw-Fahrer überlebte die Messer-Attacke wie durch ein Wunder nur leichtverletzt. Die Klinge blieb zwischen seinen Rippen stecken. Hätte sie sich weiter in die Brust gebohrt, hätte sie das Herz getroffen. „Die Ärzte haben gesagt, dass ich an diesem Tag meinen zweiten Geburtstag gefeiert habe“, sagte Victor Z. am Dienstag (28. Februar) vor dem Landgericht Berlin.

Tatverdächtiger soll Psychiatrie eingewiesen werden

Dort begann das Verfahren gegen den Täter, Alexander B., Jahrgang 1974, ledig, kein Beruf. B. leidet an einer paranoiden Schizophrenie, das Gericht geht davon aus, dass er nur vermindert schuldfähig ist. Nach eigenen Angaben lebt er seit zwei Jahren auf einer Verkehrsinsel nahe dem Tatort, bestreitet die Attacke zu keiner Sekunde. Mit dem Messer habe er sich ein Frühstücksbrot mit Nuss-Nougat-Creme schmieren wollen.

Dann ergreift der Anwalt des Lkw-Fahrers das Wort. B. habe bei der Attacke vorgeworfen, der Lkw-Fahrer habe die Radfahrerin „mit Absicht“ überfahr, zitiert er aus den Akten. Daraufhin schreckt B. hoch, bestreitet plötzlich alles, droht dem Anwalt mit einer Anzeige.

B. verstrickt sich in wirren Aussagen

Den Geisteszustand von B. einzuordnen, dürfte für das Gericht schwer werden – zu wirr sind seine Aussagen. Von „Samenklau“ durch seine Ex-Partnerin ist die Rede, von Stimmen in seinem Kopf.



Am 15. März folgte das Urteil: B. soll weiterhin auf noch unbestimmte Dauer im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht werden. Man wolle seine Besserung durch Therapie und Medikamente allerdings im Auge behalten und ihn dann möglicherweise in nicht allzu ferner Zukunft bei guter Entwicklung in einer anderen psychiatrischen Einrichtung unterbringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.