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Aldi-Kunden erleben an Kasse böse Überraschung und drehen durch

Bei Aldi mussten viele Kunden zuletzt an der Kasse eine böse Überraschung erleben. Jetzt äußerte der Discounter sich.

Aldi
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Aldi: Die Historie

So wurde aus einem kleinen Laden ein Discounter-Riese

Bei ihrem Einkauf bei Aldi fühlen sich in jüngster Vergangenheit immer mehr Kunden vor den Kopf gestoßen. Der Grund: An der Kasse erleben sie eine böse Überraschung. Aber eins nach dem anderen.

Zuletzt häufen sich die Beschwerden von Kunden, die bei Aldi eine äußerst unschöne Erfahrung machen. An der Kasse des Discounters verlangen die Kassierer für manche Produkte einen höheren Preis als den, der im Regal deklariert wurde. „Aldi hat‘s definitiv nötig seine Kunden zu veräppeln“, meckert eine Kundin auf der Facebook-Seite von Aldi Süd: „Laut Kassiererin ist das heute schön öfter moniert worden, aber scheinbar kümmert es niemanden. Preisauszeichnung stimmt null mit der Kasse überein. Und das seit mindestens fünf Tagen.“

Aldi-Kunden sind genervt

Eine andere Kundin hat ähnliche Erfahrungen gemacht: „Ja, dazu habe ich gestern zudem einen Beitrag bei einem Verbraucher-Magazin im TV gesehen“, schreibt sie: „Es gibt unterschiedliche Preise am Regal und an der Kasse.“

Und wieder der nächste Kunde stimmt ebenfalls mit ein. Er veröffentlicht ein Foto von einem Warenregal, in dem Dosenbier für 79 Cent deklariert wurde. An der Kasse musste er pro Dose jedoch 99 Cent zahlen.

Und ein weiterer Kunde schreibt: „Ich habe gerade nach dem Bezahlen einen falschen Preis bemerkt. Die Kassiererin hat dies bestätigt, nachdem sie die Auszeichnung überprüft hat. Sie hat sich allerdings geweigert, mir die Differenz auszubezahlen. Ich musste die Ware zurückgeben oder den neuen Preis dulden.“

Aldi Süd äußert sich

Aldi Süd teilt mit, dass es sich dabei um unglückliche Ausrutscher handelt. „Das ist natürlich sehr ärgerlich“, so Aldi Süd: „Da scheinen alte Preisschilder weiterhin im Regal zu sein. Auch uns ist es wichtig, dass die Preise korrekt ausgeschildert sind, unabhängig vom Betrag, um welchen es sich handelt.“


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Gleichzeitig stellt Aldi Süd klar: „Tatsächlich ist der Preis, welcher in unserem Kassensystem eingepflegt ist, der rechtlich bindende. Daher können unsere Mitarbeiter:innen in solchen Fällen nur eine Auszahlung des Betrags veranlassen.“