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49-Euro-Ticket: Reisende müssen aufpassen – in vielen Zügen könnten sie ein großes Problem bekommen

Wer sich ein 49-Euro-Ticket holt, sollte sich vor der Fahr ganz genau informieren. In machen Zügen könnten Reisende ein Problem bekommen.

Deutschlandticket
© IMAGO / Bihlmayerfotografie

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Die Freude bei vielen Reisenden war groß, als vor einigen Wochen endlich verkündet wurde, dass das 49-Euro-Ticket in Deutschland bald kommen wird. Seit dem 3. April wird die deutschlandweit gültige Monatskarte verkauft, ab dem 1. Mai gilt sie dann offiziell.

Das 49-Euro-Ticket gilt aber, wie auch schon das 9-Euro-Ticket, nur für den Nahverkehr. Allerdings gibt es auch einige Regionalexpress-Linien, in die Reisende nicht einsteigen dürfen – auch wenn es Regionalzüge sind.

49-Euro-Ticket: Reisende müssen aufpassen

Bis aus der Politik die erfreuliche Nachricht über das 49-Euro-Ticket kam, mussten viele Pendler lange warten. Aber glücklicherweise konnte eine Einigung erzielt werden, und nun können Kunden deutschlandweit für 49 Euro mit der Monatskarte fahren. Dass diese, wie auch schon beim Vorgänger, einige Nachteile haben wird, dürfte klar sein. Das Deutschlandticket ist nämlich nur in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs gültig.


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Heißt: beispielsweise kein ICE oder IC. Aber auch einige Züge im Regionalverkehr dürfen Reisende nicht nutzen, ansonsten droht eine Strafe. Es gibt nämlich Regionalexpress-Linien, die nicht vom Unternehmen DB Regio betrieben werden, sondern von der DB Fernverkehr. Denn auf diesen Streckenabschnitten sind Intercity-Züge unterwegs, die zwar mit Fahrkarten für den Nahverkehr genutzt werden dürfen, aber laut derzeitigen Tarifbestimmungen nicht als Nah- oder Regionalverkehrszüge gelten. Somit dürfen Kunden, die das Deutschland-Ticket haben, nicht mit diesen Zügen fahren.

Das wären folgende Linien:

  • Berlin Hbf – Elsterwerda (RE 17)
  • Berlin – Eberswalde – Prenzlau (RE 28)
  • Potsdam – Berlin Hbf – Cottbus (RE 56)
  • Dresden Hbf – Freiberg (Sachsen) – Chemnitz Hbf (RE 3)
  • Dortmund – Dillenburg (Hessen) (RE 34)
  • Bremen Hbf – Oldenburg (Oldb) – Norddeich Mole (RE 56)
  • Stuttgart Hbf – Horb – Singen (Htw) – Konstanz (RE 87)

Gespräche mit Ländern und Aufgabenträgern

Wer also ein 49-Euro-Ticket hat und in einem dieser Züge landet, gilt als blinder Passagier und muss mit einem Bußgeld wegen Schwarzfahrens rechnen. Das kann in vielen Fällen sehr teuer werden. Deshalb sollte man am besten vor einer Reise im DB Navigator nachschauen, welcher Betreiber in den Verbindungsdetails genannt ist. Steht dort „DB Fernverkehr“, wird eine zusätzliche Fahrkarte benötigt.

Doch vielleicht kann sich das alles noch vor dem Start des Deutschlandtickets ändern. Nach eigenen Angaben ist das Unternehmen DB Fernverkehr „in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern“, um die betroffenen Züge auch offiziell für die bald gültige Monatskarte freizugeben.


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Neben dem Intercity-Express (ICE) und Intercity (IC) gilt die Fahrkarte zudem auch nicht im Eurocity-Express (ECE), Eurocity (EC), im Railjet (RJ) sowie im Flixtrain und Flixbus. Eine Ausnahme gibt es aber: Sollte ein Regionalzug mehr als 20 Minuten verspätet am Ziel ankommen, darf ein Zug des Fernverkehrs genutzt werden. Dafür müssen Reisende dennoch ein Ticket kaufen, das sie nach der Fahrt beim zuständigen Anbieter einreichen und die Kosten erstattet bekommen können.