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Verfahren um Unfall der Olympiasiegerin Vogel eingestellt

Verfahren um Unfall der Olympiasiegerin Vogel eingestellt

Im Berufungsprozess um den Unfall der Bahnrad-Olympiasiegerin Kristina Vogel ist das Verfahren am Montag vor dem Landgericht Erfurt gegen Zahlung von 7.500 Euro eingestellt worden. Der Polizist, der den Unfall 2009 verursacht hatte, muss nach Gerichtsangaben an die Sportlerin innerhalb von sechs Monaten 5.000 Euro sowie 2.500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Erfurt (dapd). Im Berufungsprozess um den Unfall der Bahnrad-Olympiasiegerin Kristina Vogel ist das Verfahren am Montag vor dem Landgericht Erfurt gegen Zahlung von 7.500 Euro eingestellt worden. Der Polizist, der den Unfall 2009 verursacht hatte, muss nach Gerichtsangaben an die Sportlerin innerhalb von sechs Monaten 5.000 Euro sowie 2.500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Darauf einigten sich die Prozessbeteiligten in einem Rechtsgespräch. Dadurch bleibt der Sportlerin eine erneut Aussage erspart.

Vor der Einigung waren laut Staatsanwaltschaft unterschiedliche Beträge verhandelt worden. Staatsanwältin Sabine Neumann hatte zu Beginn des Gespräches 10.000 Euro vorgeschlagen. Dagegen habe sich der Angeklagte mit Blick auf sein Familieneinkommen zu einer Zahlung von 7.000 Euro bereit erklärt. Dem widersprach die Anklagevertreterin jedoch.

Vogel lag zwei Tage im Koma

Sie sehe die Sach- und Rechtslage völlig anders. Da es sich bei dem Unfall ihrer Ansicht nach um eine „Fehleinschätzung des Polizisten mit gravierenden Folgen gehandelt habe, könne es nicht sein, dass ein Fahrlässigkeitstäter nichts spürt“, sagte sie. Schließlich komme er mit der Einstellung ziemlich ungeschoren davon.

Laut Anklage hatte der 58 Jahre alte Polizist, der sich auf der Fahrt vom Innenministerium zum Thüringer Landeskriminalamt befand, der Radfahrerin die Vorfahrt genommen. Die damals 18-Jährige, die sich am Ende einer Trainingsfahrt befand, war nahezu ungebremst in die hintere Seitenwand des Transporters gefahren. Dabei erlitt sie mehrere Knochenbrüche und Gesichtsfrakturen. Sie verlor sechs Zähne und lag zwei Tage im künstlichen Koma. Zudem bestand die Gefahr einer Querschnittslähmung. Noch heute leidet sie Gerichtsangaben zufolge unter den Folgen des Unfalles und habe neben Sprachproblemen auch Schmerzen beim Sitzen und Radfahren.

Zum Berufungsprozess war die Olympiasiegerin nicht erschienen, da sie sich beim Weltcup im schottischen Glasgow befand. Den Angaben ihres Anwaltes zufolge wollte sie aber nicht, dass der Prozess noch einmal aufgerollt wird. Bereits der erste Prozess sei für sie emotional sehr belastend gewesen. Deshalb appellierte der Anwalt an den Angeklagten, einer Einstellung zuzustimmen.

Polizist äußert Bedauern

Der Polizist äußerte vor Gericht sein Bedauern über den Unfall. Zum Geschehen selbst wollte er keine Angaben machen. Sein Verteidiger gab indes an, dass es fraglich sei, ob sein Mandant die Geschwindigkeit der Radfahrerin hätte überhaupt erkennen können. Bereits im ersten Prozess hatten sie die Geschwindigkeit der Radfahrerin angezweifelt. Einem Gutachten zufolge war die Sportlerin mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern unterwegs. Beim Aufprall hatte sie eine Geschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde.

Nachdem der Beamte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, war er im Mai 2010 wegen fahrlässiger Körperverletzung vom Amtsgericht Erfurt zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.

Vogel hatte bei den Olympischen Sommerspielen 2012 in London zusammen mit Miriam Welte überraschend Gold im Teamsprint gewonnen. Vor wenigen Tagen teilte sie mit, Erfurt zu verlassen, nachdem sie das neue Angebot ihres Rennstalls abgelehnt hatte.

dapd