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Richter erlauben „Körperwelten“-Museum in Berlin

Richter erlauben „Körperwelten“-Museum in Berlin

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Gunther von Hagens bei der Pressekonferenz zur Ausstellung Körperwelten Eine Herzenssache in der K Foto: imago (Archiv)
Der umstrittene Leichenpräparator Gunther von Hagens darf sein „Körperwelten“-Museum in Berlin eröffnen. Das gefällt längst nicht allen.

Berlin. 

Die Toten posieren als Denker, als Radfahrer mit Sonnenbrille im Gesicht oder beim Sex. Die Haut hat man ihnen abgezogen, ihre Muskeln und Nervenstränge sind gut sichtbar. Die schwarze Lunge eines Rauchers steht eindrucksvoll neben dem hellrosa Organ eines Nichtrauchers. Etwa 20 plastinierte Körper und bis zu 200 Einzelstücke will der umstrittene Leichenpräparator Gunther von Hagens dauerhaft in einem „Menschen-Museum“ zeigen – mitten in Berlin, am Fuße des Fernsehturmes.

Der Bezirk Mitte lief Sturm dagegen. Nach seiner Auffassung handelt es sich um Leichen, und deren Ausstellung sei nach dem Bestattungsrecht nicht zulässig. Die Richter sehen das nun anders. Ende Januar soll das Museum eröffnet werden.

Von Hagens nennt Museum einen lang gehegten Traum

Von Hagens, der das Museum vor einigen Monaten als einen lang gehegten Traum bezeichnet hat, braucht dafür jedenfalls keine Genehmigung nach dem Bestattungsgesetz. So urteilte das Verwaltungsgericht am Freitag. Nach dem Willen des Gesetzgebers seien plastinierte Körper keine Leichen im Sinne der Vorschrift, begründete der Vorsitzende Richter Björn Schaefer das Urteil. In dem Gesetz gehe es um die schnelle Bestattung Verstorbener. Plastinate aber verwesten nicht und könnten damit nicht auf einem Friedhof bestattet werden. Auch eine Einäscherung sei nicht möglich.

Nicht um den Tod, sondern um das Leben geht es erklärtermaßen auch von Hagens‘ Frau und Kuratorin, Angelina Whalley. Sie war im Verwaltungsgericht dabei. Ihr an Parkinson erkrankter Mann, der immer mit schwarzem Filzhut auftritt, war nicht dabei. Er hat sich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Für sie als Ärztin sei die Ausstellung ein Erfolg, weil sie Menschen zum Nachdenken anrege, sagte Whalley. „Viele Menschen nehmen ihren Körper nach dem Besuch der Ausstellung nicht mehr für selbstverständlich“, sagt Whalley bei der mündlichen Verhandlung. „Sie hören etwa mit dem Rauchen auf.“

Behörde ist gegen „Körperwelten“ als Dauer-Ausstellung

Der Bezirk Mitte sieht das anders – für ihn verstößt die geplante Dauerausstellung gegen die Menschenwürde. Ähnlich argumentieren seit Jahren auch andere „Körperwelten“-Kritiker. Die Körper würden in „effekthascherischen Posen“ ausgestellt, die „Sensationslust“ werde bedient. Spender hätten keinen Einfluss darauf, in welchen Posen ihre Leichen ausgestellt würden.

Für diese Bedenken lässt das Gericht dem Bezirk eine Hintertür offen: Verstoßen die Ausstellungsmacher gegen die öffentliche Ordnung – verletzen sie etwa die Menschenwürde – könne die Behörde ein Verbot jederzeit auf das allgemeine Ordnungsrecht stützen. Das Berliner Bezirksamt Mitte überlege dennoch, ob es auf diesem Weg gegen das geplante Museum vorgehen kann, sagt die Rechtsamtsleiterin Luise Geisler-Ortmann.

Dem Anwalt der Klägerin – also des Unternehmens, das die Ausstellung organisiert – bereitet das keine Sorgen: Die plastinierten Körper würden nicht in lächerlich machenden Posen ausgestellt, sagt er nach der Urteilsverkündung. Die Menschenwürde werde gewahrt.

Bezirk findet Begründung des Gerichts nicht überzeugend

Der Berliner Bezirk Mitte erwägt dennoch in Berufung zu gehen. Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) sagte am Freitag im rbb-Inforadio, man werde das schriftliche Urteil „genau prüfen“ und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen. Die bisher nur mündlich vorgetragene Begründung des Gerichts sei „noch nicht überzeugend“ gewesen.

„Vorgetragen wurde, dass es sich bei den Körpern, die ausgestellt werden, nicht um Leichen handelt, weil man sie nicht bestatten kann und weil sie nicht verwesen können.“ Der SPD-Politiker bezeichnete das als merkwürdige Argumentation: „Wir haben viele Gerichtsurteile gescannt – auch vergleichbares vom Oberverwaltungsgericht – und das ging immer in die Richtung, dass natürlich auch Plastinate Leichen und Leichenteile sind.“ (dpa)