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Stefan Mross: Jetzt herrscht Gewissheit – so geht’s bei „Immer wieder Sonntags“ jetzt weiter

Stefan Mross musste um seinen Posten als ARD-Moderator von „Immer wieder sonntags“ bangen. Jetzt herrscht Gewissheit.

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Bei „Immer wieder sonntags“ kennt man Stefan Mross stets gut gelaunt. Mit strahlendem Lächeln auf den Lippen empfängt er im schicken Anzug seine Gäste. Ein ganz anderes Bild zeichnete der Vorfall, der kürzlich publik wurde.

Plötzlich stand die Position von Stefan Mross nämlich ganz schön auf der Kippe. Zur Erinnerung: Der Moderator soll einem Mann in einem Leipziger Hotel an den Kragen gegangen sein. (Hier mehr dazu) Unschöne Nachrichten, die seine Zukunft bei „Immer wieder sonntags“ alles andere als sonnig aussehen ließen. Kurz vor dem Saisonstart von 2023 gibt es jetzt Neuigkeiten.

Stefan Mross musste um „Immer wieder sonntags“-Posten bangen

Stefan Mross und seine Fans können aufatmen. Der Schlagersänger darf seinen Posten behalten und „Immer wieder sonntags“ auch ein weiteres Jahr moderieren. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte der SWR am Donnerstag (6. April) mit: „Wir haben gemeinsam mit Stefan Mross den Sachverhalt und die Hintergründe ehrlich, offen und auf Basis gegenseitigen Vertrauens besprochen und somit aufgeklärt.“

Damit scheint der Vorfall vom Tisch und Stefan Mross fit für den Show-Start am 7. Mai. Dass Mross jetzt wieder pünktlich auf bekanntem Terrain stehen kann, war nicht selbstverständlich. Immerhin musste er sich vor der Staatsanwaltschaft Leipzig verantworten.

ARD-Star bekam Strafbefehl

Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig bekannt gab, ging es in dem Strafbefehl um vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung. „Bei dieser rechtskräftig verhängten Geldstrafe handelt es sich im juristischen Sinne um eine Vorstrafe, welche (…) im Bundeszentralregister eingetragen wird“, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit.


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Seinen Ausraster bereute der Sänger anschließend. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gab er zu: „Ich habe überzogen reagiert. Das tut mir leid und ich habe mich beim Betroffenen entschuldigt.“