Das Urteil im Gerichtsprozess gegen Schlagersänger Michael Wendler ist gefallen. Wie RTL berichtet, kommt der Sänger, der mittlerweile in den USA lebt, mit einer Strafe von 15.000 Euro davon. Rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht.
Doch worum ging es im Prozess vor dem Dinslakener Amtsgericht überhaupt? Michael Wendler musste sich wegen Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen verantworten. Dem Sänger drohte gar eine Freiheitsstrafe von einem halben Jahr auf Bewährung.
15.000 Euro Strafe für Michael Wendler
Um diese kommt Wendler nun herum. So befand das Gericht den 51-jährigen Dinslakener zwar für schuldig, im Hinblick auf die Tatvorwürfe des Bankrotts ist das Verfahren gemäß Paragraf 154a Abs. 2 StPO jedoch eingestellt worden. „Zu den jeweiligen Tatzeitpunkten konnte noch keine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit der Claudia Norberg festgestellt werden. Das Gericht hat den Angeklagten daher (nur) wegen Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung in zwei Fällen schuldig gesprochen und ihn deswegen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 100 EUR verurteilt“, heißt es vom Gericht gegenüber RTL.
Bedeutet: 15.000 Euro Strafe für den Wendler, der damit sogar vorbestraft wäre. Rechtskräftig ist der Schuldspruch jedoch noch nicht. Michael Wendler hat nun eine Woche Zeit, Berufung einzulegen.
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Worum es in dem Verfahren ging? Konkret ging es um Wendlers Plattenfirma CNI Records, die von Claudia Norberg geführt wurde, und 2016 Insolvenz angemeldet hatte. Damals sollen die Rechte an der Wortmarke „Michael Wendler“ sowie die GEMA-Rechte an über 170 Songs an Michael Wendler übertragen worden sein, um sie aus der Insolvenzmasse zu trennen, und so dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Laut Anklage sollte der Sänger dazu Beihilfe geleistet haben.