Es dürfte einer DER Animations-Hits des Jahres 2024 werden: Der Animationsfilm „Ich – Einfach unverbesserlich 4“ bringt Schurke Gru und die kleinen gelben Minions zurück ins Kino (Start: 11. Juli).
Die bisherigen fünf Filme der Reihe spielten zusammen weltweit mehr als 4,3 Milliarden (!) US-Dollar ein – die Animationsreihe begeistert Kinder und Erwachsene auf dem ganzen Planeten. Entsprechend viele Familien fiebern daher schon auf den Kinostart von „Ich – Einfach unverbesserlich 4“ hin.
Doch jetzt gibt es einen wichtigen Warnhinweis einiger Kinos – denn nicht alle Kinder dürfen sich „Ich – Einfach unverbesserlich 4“ mit ihren Eltern anschauen.
„Ich – Einfach unverbesserlich 4“: FSK-Ärger im Kino
Dabei geht es – wie sollte es anders sein? – um die FSK-Freigabe des vierten Teils. Die ersten drei Filme (2010-2017) waren allesamt „ab null“ Jahren freigeben, also „ohne Altersbeschränkung“ – genauso wie der erste „Minions“-Solofilm (2015), der sich nur um die kultigen gelben Nebenfiguren dreht, die seit Jahren auf zahlreichen Merchandising-Produkten zu sehen sind.
Doch wie schon „Minions 2“ (2022) kommt nun auch „Ich – Einfach unverbesserlich 4“ mit einer FSK-Freigabe ab 6 Jahren daher. Das beschloss die FSK bereits Mitte Juni. Und das hat strenge Auswirkungen auf den Einlass an der Kinokasse – denn gerade bei den ganz Kleinen sind die albern-brabbelnden Mini-Charaktere im knallgelben TicTac-Format besonders beliebt.
Kinder unter 6 Jahren dürfen nicht mit ins Kino
Denn bei einem Film mit einer FSK-6-Freigabe dürfen Kinder unter 6 Jahren logischerweise nicht ins Kino. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Eltern ihre Kinder im Vorschulalter trotzdem mit ins Kino nehmen wollen – weil sie davon ausgehen, dass Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen auch FSK-6-Filme sehen dürfen. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Die Kinokette „Cinemaxx“ weist auf ihrer Website in Bezug auf Filme wie „Ich – Einfach unverbesserlich 4“ darauf hin: „Diese Titel sind für den Zutritt jüngerer Gäste, auch in Begleitung der Eltern oder durch die Mitgabe des sogenannten ‚Muttizettels‘, gesetzlich nicht erlaubt.“
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Nur bei Filmen, die ab 12 Jahren freigegeben sind, dürfen jüngere Kinder im Alter von 6 bis 11 in Begleitung von Erwachsenen ins Kino. Bei FSK-Freigaben ab 0, 6, 16 oder 18 gibt es keine solche Sonderregeln.