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„Die Toten Hosen“ in NRW: Nach Konzertabsage – jetzt gibt es doch noch gute Nachrichten

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Das Netflix-Imperium: Die größten Erfolge des Streaming-Riesen

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Der Festival-Sommer 2022 ist in vollem Gange und die Corona-Pandemie schon fast wieder vergessen. Die Fans der Düsseldorfer Band „Die Toten Hosen“ dürften jedoch noch immer an den zwei langen Jahre ohne großangelegte Live-Auftritte zu knapsen haben.

Nicht zuletzt, weil „Die Toten Hosen“-Fans auf den Kosten für die abgesagte „Alles ohne Strom“-Tour sitzen blieben. Bis jetzt, denn es gibt gute Neuigkeiten für alle Hosen-Fans.

„Die Toten Hosen“: Verbraucherzentrale NRW klagt für Ticket-Käufer

Bislang warteten viele Fans immer noch auf die vollständige Erstattung der Ticketkosten. Schuld daran war die ‚Kauf mich GmbH‘. Über die Plattform wurden der Verkauf und die Rückabwicklung der Tickets geregelt.

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Das sind „Die Toten Hosen“:

  • Die Band wurde 1982 in Düsseldorf gegründet
  • Sie haben bislang 18 Studioalben, sieben Konzertalben und sieben Kompilationen veröffentlicht
  • Die Band spielte unter dem Pseudonym „Die roten Rosen“ auch Weihnachtslieder
  • Mit ihrem Song „An Tagen wie diesen“ landeten sie 2012 einen echten Sommerhit

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Nach dem Ausfall wurde bislang allerdings nur ein Teil des Kaufpreises zurückerstatt. Die Vorverkaufsgebühr wurde einbehalten. „Außerdem befristete sie den Erstattungsanspruch über das Online-Kundenkonto auf Ende Oktober 2020. Zu Unrecht, urteilte nun das Landgericht Traunstein“, heißt es von der Verbraucherzentrale NRW.

„Die Toten Hosen“: Konzert-Gänger von Ticket-Anbieter böse hinters Licht geführt

Nach einer Klage durch die Verbraucherzentrale NRW kam vor Gericht jetzt raus, dass der Ticket-Anbieter unrecht gehandelt hat. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, die volle Summe auszuzahlen. Bedeutet, die Fans kriegen endlich ihre Kohle zurück!

Besonders bitter ist die Masche, mit der der Anbieter die Kundinnen und Kunden hinters Licht führte. „Die Vorverkaufsgebühren waren beim Kauf nicht ausgewiesen. Verbraucherinnen und Verbraucher konnten also gar nicht wissen, ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden“, erklärt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.

„Die Toten Hosen“-Fans können sich freuen: Es gibt Geld zurück

Auch die gesetzte Frist für die Erstattungsansprüche wurde demnach willkürlich getroffen. Rechtlich betrachtet können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche nämlich innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren geltend machen.

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Mehr zu „Die Toten Hosen“:

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Für eine unkomplizierte Beantragung der Kostenerstattung hat die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief für die Fans der Band angefertigt.

Hier erfährst du, wie „Die Toten Hosen“-Frontmann Campino bei „Rock am Ring“ alle überraschte. (sj)